Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was MUSS ich dem Vater mitgeben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was MUSS ich dem Vater mitgeben?

MarieKay

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Hallo Frau Bader, folgendes Anliegen beschäftigt mich: Der Vater meines Sohnes (knapp 1 Jahr alt) und ich haben uns bereits in der Schwangerschaft getrennt. Er zahlt (nach ewigem Hin und Her bzgl. der Vaterschaftsanerkennung mit den Jugendamt) mittlerweile leidlich pünktlich den Mindestunterhalt. An der Erstausstattung oder so hat er sich finanziell null beteiligt. Es war von Anfang an alles meine Aufgabe. Die Besuche laufen unregemäßig ab, oft kommt er nicht oder zu spät zu "seinem Wochenende" mit dem Kleinen... Das Problem ist, wie erwähnt habe ich alles für den Kleinen gekauft damals, teilweise sofern möglich auch neu. Zu Beginn hat er den brandneuen Kinderwagen zerkratzt, den MaxiCosi eingesaut, immer wieder Kleinigkeiten nicht zurückgebracht (Fläschchen, Decken, Klamotten,..). Neulich brachte seine Mutter meinen Sohn mit nur einem Schuh wieder zurück. Es wird einfach mit Nichts sorgsam umgegangen. Der Kindsvater hat in der ganzen Zeit Sage und Schreibe einen Bodie gekauft, da es zwingend nötig war. Muss ich mir das Gefallen lassen? Der generelle Knackpunkt: Was genau MUSS ich, rechtlich gesehen, dem Kindsvater mitgeben? Natürlich möchte ich nicht, dass der Kleine nackig sein muss oder sowas, aber ich sehe es langsam nicht mehr ein... Die Wertminderung der Sachen des Kleinen bzw. durch diese Schlamperei nötigen Neuanschaffungen gehen echt ins Geld und besonders an meine Nerven... Den Umgang ganz untersagen oder Streit anfangen möchte ich nicht. Ich habe schon in diesem und anderen Foren gesucht und leider keine passende und vorallem rechtliche Auskunft bekommen, oft wurde nur bissig und mit "Es geht um das Kind nicht um dich, was bist du für eine Mutter?!" geantwortet und deshalb bitte ich vorsichtshalber, dass man sich derartige Kommentare verkneift. Vielen Dank schonmal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich hatte diese Fälle schon vor Gericht - Richter reagieren auf sowas sehr unwirsch. Sie sind verpflichtet, Wechselkleidung mit zu geben. Liebe Grüße NB


Kristiiin

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Soweit ich weiß, "muss" man Wechselkleidung mitgeben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie den KV dazu zwingen können, für seine Wochenenden einen zweite Ausstattung anschaffen zu müssen. Was sagt denn das JA?


la-floe

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hi, ich kenne das Problem. Ich würde dem Kind zum Umgang gebrauchte Kleidung vom Babyflohmarkt anziehen und mitgeben, nichts Hochwertiges. Maxi Cosy und Kinderwagen soll sich der KV selber gebraucht besorgen. Fertsch! floe


Mitglied inaktiv

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ich würde auch sagen, hole dir gebrauchte Sachen billig vom Flohmarkt für die Besuchszeiten. Und wenn der Vater keinen MaxiCosi dabei hatbzw einen geeigneten Kindersitz, dann kann er das Kind halt nicht mitnehmen im Auto. Muss er eben entsprechend selbst anschaffen. Kinderwagen usw wird ja langsam eher weiger Thema.


kati1976

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Ich würde auch gebrauchte Kleidung auf dem Flohmarkt kaufen. Vielleicht kannst du für die Wochenenden eine einfache Karre ohne alles kaufen.


MarieKay

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Ja klar, wirklich teuere Klamtten haben wir eh nicht und mitgeben tu ich immer das gebraucht gekaufte. Es geht mir ums Prinzip auch... Also glaubt ihr, dass er das Nötigste selbst besorgen muss, wenn ich es nicht zur Verfügung stelle?


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