Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was für persönliche Daten darf das Jugendamt verlangen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was für persönliche Daten darf das Jugendamt verlangen

IHart

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Hallo meine Kinder sind derzeit in Heim untergebracht, weil die Mutter sie nicht versorgen könnte. Und ich kurz vor einer Operation stand um sie zu nehmen. Seid der OP ist ein Jahr vergangen und ich bin zwar in ärztlicher Behandlung aber nicht wegen der OP. Demnächst steht bei mir auch eine medizinische Rehabilitation von der Rentenversicherung an.Das habe ich auch immer offen dem Jugendamt kommuniziert. Jetzt möchte ich und meine Familie das die Kinder Mal bei mir schlafen dürfen. Ich habe ein Kindsgerechte Wohnung und ein Zimmer für die Zwillinge, was das Jugendamt auch abgenommen hat.Allerdings will das Jugendamt und der Vormund jetzt ärztliche Befunde von mir. Mein Arzt sagt das ist nicht rechtens und das Jugendamt droht damit das die Kinder nicht bei mir Übernachten dürfen.Mir persönlich ist es auch unangenehm mich so Gläsern zu machen vor allem weil ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe.Und mit der Kindsmutter auch nicht zusammen bin oder lebe Danke für eine Antwort. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe davon aus, dass es etwas mit der Frage zu tun hat, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, sich um die Kinder zu kümmern. Dies spielt insbesondere eine Rolle, wenn Sie eine psychische Erkrankung haben. In diesem Fall würde ich alternativ anbieten, ein Attest von meinem Arzt vorzulegen, dass die Erkrankung der Betreuung der Kinder nicht entgegensteht. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Warum haben die Kinder einen Vormund und nicht Du schon längst das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wie alt sind die Kinder? Wenn das Jugendamt und Gericht es Dir nicht zugesprochen hat, dann muss das einen Grund haben. Hast Du es nie beantragt? Wie oft sind die Kinder nun bei Dir? Im Endeffekt wird da nur ein Fachanwalt vor Ort helfen können. Ein Jahr ist eine sehr lange Zeit in der offenbar nichts aktiv passiert ist damit die Kinder zu Dir kommen.


Neverland

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Wenn ich ein Jahr brauche, um meine Kinder ein Wochenende aus dem heim zu mir nach Hause nehmen, dann würde ich mich nicht wundern, wenn die dann erst einmal wissen wollen, ob ich gesundheitlich in der Lage bin, mich jetzt endlich um meine Kinder zu kümmern. Erscheint ziemlich menschlich und im Sinne deiner Kinder. Das sollte doch am Ende zählen, oder? Nicht deine Befindlichkeiten.


IHart

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Die Antwort warum ich nicht das Sorgerecht bekam steht im Text weil vor mir eine OP lag und der Richter meinte es besser wäre das ich mich um die OP und Genesung kümmere. Und dann wieviele Gerichtstermine waren in der Hochzeit der Pandemie?Keine. Ich sehe meine Kinder 3 Mal die Woche wo ich mit den Kindern spazieren gehen die Kinder dürfen auch bei mir essen nur eben nicht übernachten. Bitte bleibt sachlich. Danke


Tigerblume

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Vermutlich würde es dem Jugendamt auch reichen wenn ein Facharzt für Psychiatrie Dir ein Attest ausstellt dass Deine Erziehungsfähigkeit durch Deine Erkrankung nicht eingeschränkt/gefährdet ist. Sofern das zutrifft.


Succero

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Naja, mal wieder forumsstil. Wirklich auskennen tut sich keiner, anklagend große Klappe jedoch viele. Verstehe, dass du dich nicht gläserner machen möchtest als nötig und ein wenig suspekt klingt es schon, dass Aufenthalt über Tag ok ist - nachts allerdings nicht. Vielleicht hat das etwas mit den Regeln zur Unterbringung im Heim zu tun. Bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader.


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