Kirschblüte1411
Hallo, ich habe am 01.09.2012 einen Mini-Job auf 400€(12 std. pro Woche/8€ pro Std.)angenommen. Mein Sohn ist am 08.10.12 ein Jahr geworden. Ich habe Landeserziehungsgeld beantragt. Und promt bekomme ich am 18.10.12 einen neuen Bescheid über mein Elterngeld. Darin steht das ich jetzt vom 08.08.12 bis 07.10.12 anteilhaft 219,04 erstatten soll. Das wird dann mit dem Landeserziehungsgeld verrechnet. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, da ich doch einen Monat sieben Tag gearbeitet habe und NICHT ZWEI MONATE bevor mein Sohn seinen Geburtstag hatte. Könnte mir bitte das jemand erklären, das ich einen Wiederspruch einlegen kann, wenn dies nicht richtig Berechnet worden ist. Danke im Voraus für eine Antwort A.K.
Hallo, die Abrechnung erfolgt in Lebensmonaten, nicht in allen rechnen Sie doch mal nach: www.bmsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB
Lina_100
Das Problem ist, dass das EG nach Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten berechnet wird. In den Lebensmonaten 11 8.08 - 7.09 und 12 haben Sie Einkommen bezogen. Richtig finde ich das auch nicht, habe aber letztlich gegen die Widerspruchsentscheidung geklagt.
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