Gabby13
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 22.11.2018 in Elternzeit. Danach möchte ich in Vollzeit arbeiten, wenn ich eine Betreuung für unsere Tochter habe. Ansonsten plane ich eine Reduzierung auf die minimale Pflichtstundenzahl. Als Beamtin in Hessen (Lehrerin) kann eine Teilzeitbeschäftigung immer zum 01. Februar bzw. zum 01.August beantragt werden, um 6 Monate später wirksam zu werden. Gelten diese Fristen auch für mich, wenn ich noch in Elternzeit bin? Dann müsste ich nämlich bis zum 01.August wissen, wieviele Stunde ich arbeiten kann und bisher habe ich noch keinerlei Informationen zwecks eines Betreuungsplatzes. Auf nachfragen beim Schulamt konnte mir keiner eine rechtskräftige Auskunft geben. Man sprach von 7 Wochen vor Beendigung der Elternzeit, vom Ende der Elternzeit und von den oben genannten Fristen. Nun bin ich total verwirrt und würde mich über eine sichere Auskunft freuen! Liebe Grüße Gabby
Hallo, ich kann nicht die einzelnen Regeln für einzelne Berufe in allen Bundesländern kennen, zumal ich nicht auf Beamtenrecht spezialisiert bin. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hi, bei Lehrern gelten da eigentlich besondere Regeln. In Hessen gilt generell für Beamte, dass 6 Monate vorher Teilzeit beantragt werden soll und dies spätestens 7 Wochen vorher der Fall sein muss. Aber keine Regel ohne Ausnahme... Es gibt auch Fälle, bei denen es innerhalb von wenigen Tagen möglich war oder sogar rückwirkend. Lehrer müssen ihre Arbeitszeit frühzeitig anmelden, um der Schule für die Lehrplangestaltung Planungssicherheit zu geben. Daher wirst Du Dich vermutlich wirklich bis zum 01.08. festlegen müssen. P.S. Die Kindergartenplatzzusagen und die Tagesmütterplätze für die Aufnahmen ab August bis zum Ende des Kindergartenjahres müssten längst mitgeteilt worden sein - hier am Ort sind sie alle spätestens zum 01.06. rausgegangen. Wer nichts gehört hat, hat keinen Platz bekommen. Und in allen Nachbarorten ist es genauso. Du brauchst ja noch 1 - 2 Monate Eingewöhnungszeit, sodass Dein Kind im September mit dem Kiga anfangen müsste.... Da wäre eine Zusage wohl längst da. Daher ganz schnell mal nachfragen, was mit dem Betreuungsplatz ist.
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