windelbomber
Hallo. Ich fange im Oktober wieder bei meinem Alten Arbeitgeber zu 50% an(hatte vorher eine 100%Stelle) Mein Elterngeld ging bis April. Und zur Überbrückung bis Oktober arbeite ich die nächsten sechs Monate (April bis Oktober) auf 450Euro in meinem Nebenjob. Jetzt ist meine Frage. Wann ist der beste Zeitpunkt wieder schwanger zu werden, damit ich am meisten Elterngeld bekomme? Erst in einem Jahr oder? Und wenn ich vor diesem Zeitpunkt schwanger werde, also z.b. gleich Ende des Jahres? Oder wenn ich noch in meiner Elternzeit sagen wir z.b. Im Juli oder so schwanger werde?Was ist dann?Bekomme ich dann überhaupt Elterngeld?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Man kann also sagen, dass man um so mehr EG bekommt, je länger man wieder gearbeitet hat (wenn man 3 Jahre EZ genommen hat) Liebe Grüße, NB
windelbomber
das versteh ich jetzt leider nicht so wirklich.
SumSum076
Wichtig ist das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeldbezug (bis 1. Geburtstag) werden ausgelassen. Würdest du jetzt sofort schwanger und bekämst Anfang Feb 2015 dein 2. Kind, würden für das Elterngeld zählen: Nov 2014 bis Mai 2014 (= 7 Monate) und 5 weitere von vor der ersten Geburt (sofern der Elterngeldbezug von April 2013 bis April 2014 ging) Wären ein paar Monate mit Nebenjob-Lohn und 2 mit Teilzeitlohn und einige mit altem Vollzeitlohn. Käme das Kind Ende Oktober 2015, dann würde für das Elterngeld zählen: August 2015 bis September 2014. Sind ca 11 Monate mit Teilzeitlohn und 1 mit Nebenjoblohn Gruß Sabine
luvi
Hallo, am besten wärs fürs Elterngeld, wenn Du vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, 12 Monate mit möglichst hohem Einkommen hast (natürlich am besten Vollzeit, wenn Du aber nur 50% arbeitest, dann wirds weniger). Elterngeld bekommst Du immer, auch wenn Du vorher nicht gearbeitet hast. Es gibt dann 300 Euro. Wenn Du arbeitest, wird das Durchschnittseinkommen aus den letzten 12 Monaten berechnet, davon ca. 65%, minus ca 83 Euro (Werbungskosten). Das ist Dein Elterngeld. Mindestens sind es aber 300 Euro. Liebe Grüße Luvi
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