Swab
Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir hier eine Auskunft geben. Folgender Fall: Unser jüngstes Kind soll nächstes Jahr mit 2 Jahren die örtliche Kita besuchen, da ich dann wieder arbeite. Ich habe sie bereits letztes Jahr im Sommer angemeldet. Nun wurde mir auf Nachfrage von der Kita mitgeteilt, dass sie voraussichtlich erst Ende Sommer/Anfang Herbst 2024 einen Platz erhalten kann, mit dann knapp 3,5 Jahren. Nach Anfrage beim Jugendamt wurde mir mitgeteilt, dass man mir Anfang nächsten Jahres mitteilen könne wie und wo meine Tochter in zumutbarer Entfernung betreut werden könne. Nun zu meinem Problem, mein Mann und ich arbeite in unserem Wohnort und die örtliche Kita ist Fußläufig in ca. 350m zu erreichen, daher benötige ich auch kein Fahrzeug - mein Mann hat ein Firmenfzg.. Die dann nächstgelegensten Kitas sind 6 und 8 km entfernt und haben mir bereits mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten frei haben - die dann folgenden sind über 11 km entfernt, ob hier Kapazitäten frei sind weiß ich nicht. Des weiteren habe ich noch eine große Tochter, welche ab diesem Jahr die Grundschule besucht, hier muss ich dann ja auch vor und nach Schulbesuch die Betreuung sicherstellen (Busabfahrt morgens 07:38 und Ankunft mittags 12:23). Meine Arbeitszeit ist in der Regel von 08:00 bis 11:30 - hier kann ich noch ggf. eine viertel Stunde variieren. Wenn ich die kleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbringen würde, würde ich vor dem späten Vormittag nicht mehr nach Hause kommen geschweige denn diese wieder abholen können und selbst wenn ich mit dem Pkw meines Mannes fahren würde, wäre es zeitlich nicht mehr möglich meine Arbeitszeit einzuhalten bzw. auch die Betreuung der großen entsprechend zu gewährleisten. Was ist denn in so einem Fall eine zumutbare Entfernung? Und wer trägt die Kosten der Beförderung, welche ja eigentlich bei einem Platz in der örtlichen Kita nicht nötig wären? Wie sollte ich weiter vorgehen? Wir leben auf dem Land in RLP. Vorab schon einmal Herzlichen Dank
Hallo, schreiben Sie die Gemeinde an, setzen Sie eine Frist und bestehen Sie auf einen Platz in Ihrer Gemeinde zum 2. Geburtstag. Oder eben ein Jahr Tagesmutter. Der Platz muss zumutbar sein, also auch mit öff. Verkehrsmitteln in zumutbarer Zeit zu erreichen sein. Wie lange das ist, kann man allgemein nicht sagen. Das hängt von dem Bundesland ab, allgemein ca. 30 min oder 5 km. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist eine Einzelfallentscheidung, das lässt sich so pauschal gar nicht sagen. Viele Bundesländer haben entschieden, dass bis zu 30 Minuten Anfahrt (Auto oder ÖPNV) zur Kita zumutbar sind, egal wie lange der Weg von der Kita zum eigentlichen Arbeitsplatz danach noch zusätzlich ist. Manche Bundesländer haben aber zudem die Regelung, dass das nur für innerstädtische Kitas gilt. Lebt man wie du auf dem Land, sind eventuell auch mehr als 30 Minuten zumutbar, da alles generell weiter entfernt ist. Aber wie gesagt, das wird eigentlich von Fall zu Fall einzeln entschieden. Notfalls muss man das das gerichtlich klären lassen.
cube
Ihr habt Anspruch auf eine Betreuung ab dem 1. LJ - also da bei der Stadt/Gemeinde Druck machen und darauf hinweisen, dass man etwaige Lohnausfälle einklagen wird. Beachten: weist die Gemeinde dann einen Platz zu und ihr lehnt diesen ab, ist euer Anspruch auch weg. Bzgl. der zumutbaren Entfernung: 350 m sind natürlich toll. Aber 6-8 km sind auch im Rahmen und die Beförderung eures Kindes dort hin (und dass ihr auch noch ein Schulkind habt etc) ist nicht Sache der Stadt/Gemeinde. Da müsst ihr euch evt. als Eltern - also auch dein Mann - eben ein bisschen aufteilen: einer bringt Kind 1, der andere kümmert sich um Kind 2. Denn so hart das für euch vielleicht klingt: dieses Problem haben Millionen anderer Eltern auch, dass sie 2 Kinder an unterschiedliche Orte bringen/schicken müssen zu evt. unterschiedlichen Zeiten. Das kann nicht bei jedem einzeln auch noch von der Stadt berücksichtigt werden. Ähnlich wie die Anfahrt zum Arbeitsort ist das (in dem zumutbaren Rahmen von zB 30 min) Privatsache.
Berlin!
Zumutbar, so hat zum Beispiel mal das VG München entschieden, ist eine einfache Fahrt von 30 Minuten mit dem ÖPNV. Bei Dir im Bundesland kann es andere Entscheidungen geben, ich weiss ja nicht, wo ihr wohnt. An solchen Entscheidungen kannst Du Dich dann orientieren und prüfen, ob ein ggf. angebotener Kitaplatz zumutbar ist. Aber noch hast Du ja gar keinen Kitaplatz.
luvi
Hallo, Wir wohnen auch auf dem Land. Bei uns gibt es Kindergärten-Busse, nur für Kindergartenkinder. Eine Betreuungsperson beaufsichtigt die Kinder im Bus und vergewissert sich, dass die Kinder an der richtigen Stelle aussteigen. Vielleicht gibt es das bei euch auch. LG luvi
roza_soza
Der Rechtsanspruch wäre auch mit einem Platz bei einer Tagesmutter erfüllt - vielleicht sind da welche nähe an euch dran und zeitlich flexibler.
Swab
@Cube die Kitas in 6 - 8 km haben keine Plätze s.o. und mein Mann ist zu den relevanten Zeiten schon lange arbeiten, von daher ist nichts mit aufteilen. @Luvi die gibt es hier auch, allerdings werden hiermit die Kinder aus den angrenzenden Ortsgemeinden (Zuordnungsgemeinden) zu unserer Kita hier vor Ort gebracht und das gilt auch nur für die Kinder Ü3.
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