Marie2021!
Liebe Frau Bader, Ich befinde mich derzeit noch in der 2 jährigen Elternzeit von meinem Ersten Kind. Bin nun erneut schwanger (ET 29.06.22) und möchte nun meine Elternzeit wegen erneuter Mutterschutzfrist (Beginn 19.05.) vorzeitig beenden. 1. Frage: Ist die Formulierung " vorzeitig beenden" korrekt oder "unterbrechen" 2. Frage: die Elternzeit müsste dann zum 18.05. (1 Tag vor Beginn Mutterschutz) vorzeitig beendet werden oder? 3.ich möchte die Restzeit der 1. Elternzeit gerne auf später ( bis 8 LJ) übertragen. Muss das im gleichen Antrag beantragt werden oder braucht man jeinen Antrag dafür?muss der AG hier zustimmen? Vielen Dank und viele Grüsse
Hallo, 1. § 16 Abs. 3 BEEG - vorzeitig beenden 2. Ja 3. Den Antrag kann man später stellen. Liebe Grüße NB
Dojii
1. Vorzeitig beenden ist korrekt. Du kannst auch noch hilfsweise den Paragraphen (§ 16 Abs. 3 BEEG) nennen. 2. Der 18.05. muss der letzte Tag deiner Elternzeit sein. So müsstest du am 19.05. wieder arbeiten, fällst aber lückenlos in den neuen Mutterschutz. 3. Da dein Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde, musst du keinen Antrag auf Übertragung stellen. Du kannst später einfach den Rest der alten Elternzeit in Anspruch nehmen und bist nicht auf die Zustimmung deines Arbeitgebers angewiesen. Die Anmeldefrist beträgt bis zum 3. Geburtstag des alten Kindes 7 Wochen, willst du nach dem 3. Geburtstag Elternzeit für das alte Kind nutzen, beträgt die Anmeldefrist dann 13 Wochen.
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