wiebke
Hallo Frau Bader, bei meiner 2. Schwangerschaft habe ich meine 1. Elternzeit frühzeitig beendet, um in Mutterschutz zu gehen. Ich hatte somit den Arbeitgeberanteil wie für mein 1. Kind bekommen. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt bei meiner 3. Schwangerschaft nochmal das Gleiche machen kann, weil ich mich noch in Elternzeit für mein 2. Kind befinde. Würde ich dann wieder den Arbeitergeranteil bekommen? Liebe Grüße
Hallo, aber klar! Liebe Grüße NB
mellomania
Ja. Musst aber aufpassen dass dir die Reste vom ersten Kind nicht verfallen. Wann ist Das erste Kind geboren? Am besten ein Jahr für Kind 3 plus Reste von Kind 1 und 2 melden, dann hast noch zwei glatte Jahre Elternzeit für Kind 3 übrig
wiebke
das 1. Kind ist in Dezember 2014 geboren, das 2. Kind Juni 2016. Ich hatte auch beim 2. Kind die Elternzeit beendet und die neue Elternzeit beantragt und die Reste vom 1. Kind drangehängt. Also so wie ich verstehe, kann ich es auch problemlos beim 3. Kind machen. Und Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich somit auch oder?
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