Cindy245
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit Juni 2018 krank geschrieben, alles fing mit einer Fehlgeburt an und darauf hin folgten Depressionen, akute Belastungsreaktion. Ich habe im Okt. in einer Tagesklinik eine 6 Wöchige Therapie gemacht und einiges aufgearbeitet und verarbeitet, mir geht es schon um einiges besser. Dazu habe ich beim letztem Frauenarzt Termin erfahren das ich wieder in der 11. ssw bin und die Frauenärztin möchte mir nächste Woche am 28.11 dann einen Mutterpass und ein schriftliches Beschäftigungsverbot geben. Ich bin aber derzeit noch bis zum 3.12. krank geschrieben und habe noch keine Endbescheinigung. Dazu muss ich sagen, das ich in einer Spielhalle (mit Nachtschichten und Zigarettenqualm) angestellt bin und sofern der Arbeitgeber von der ss wir eigentlich auch Automatisch ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun weis ich trotzdem nicht wie ich vorgehen soll und habe ehrlich gesagt auch etwas angst. Die Krankenkasse meinte zu mir das der AG dann verpflichtet sei zu zahlen, sobald ich das BV erhalten habe. Allerdings sagt mein Hausarzt, das dass ganze Stress mit dem Arbeitgeber geben wird. Nun habe ich keine Ahnung wie ich vorgehen soll, könnten Sie mir da bitte weiterhelfen? Reicht es wenn ich das BV einreiche und mir zusätzlich schriftlich vom FA bestätigen lasse das ich schwanger bin? Wird dann automatisch volles Gehalt gezahlt? Mit freundlichen Grüßen & Vielen lieben Dank Cindy245
Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Solange Sie nicht wieder gesund sind, bleiben Sie also in der AU. Danach können Sie ein Bv erhalten. Primär wäre aber mit dem Gewerbeaufsichtsamt zu klären, ob in Ihrem Bundesland ein Rauchverbot gilt. http://www.spielotheken-online.com/rauchverbot-spielhallen/ Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Beschäftigungsverbot (egal ob vom Arbeitgeber oder vom behandelnden Arzt) darf erst dann geltend gemacht werden, wenn AU beendet ist und du wieder arbeitsfähig bist. Das ist, denke ich, die Hauptsache, die du berücksichtigen musst. Im BV muss das Gehalt wieder normal gezahlt werden. Bei Problemen (aber bitte erst wenn die Probleme tatsächlich auftreten sollten) wende dich an die U2 bei der Krankenkasse.
Felica
FA wie AG dürfen erst das BV aussprechen wenn du wieder arbeitsfähig bist. Also auf keinen Fall ausstellen lassen solange die AU noch läuft. Kann sonst Probleme mit der KK geben die das am Ende ja zählt. Beides zwar, aber aus verschiedenen Töpfern.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich bin leider mehrere Monate bereits krankgeschrieben und deswegen im Krankengeldbezug. Meine Frauenärztin meinte, sie könnte mir ein Brschäftigungverbot ausstellen. Mir stellt sich die Frage, ob ich hierzu erst wieder gesund geschrieben werden muss oder das BV sofort gelten würde. Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem ich im April von meiner ersten Schwangerschaft erfahren habe, wurde mir kurz darauf mitgeteilt, dass die Praxis, in der ich derzeit angestellt war, schließen wird. Ich meldete mich fristgerecht arbeitslos, wurde dann allerdings noch während meiner Beschäftigung in der Praxis in der letzten Woche meiner Anstellung ...
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe seit mehreren Monaten eine Krankschreibung erhalten aktuell bis zum 09.09.2022. Am 18.08.2022 erhielt ich vom Frauenarzt ein inviduelles Beschäftigubgsverbot. Nun ist meine Frage, ob weiterhin die Krankenkasse bis zum 08.09.2022 das Krankengeld zahlen muss oder der Arbeitgeber? Könnten Sie mir daz ...
Liebe Frau Bader, Ich bin in einer sehr vertrakten Situation: seit Anfang 2022 bin ich im Krankengeldbezug. Dieser läuft Mitte Mai 23 aus und ich muss nun Arbeitslosengeld wegen der AU beantragen. Ich bin in der 10. Woche schwanger. Im Juli ist eine Reha bewilligt, die ich aber aufgrund der SS möglicherweise nicht antreten kann. Grund für die AU s ...
Hallo Ich bin jetzt in der 20 SSW. In der 14. Schwangerschaftswoche habe ich Beschäftigungsverbot von mein Frauenarzt bekommen. Vor dem Beschäftigungsverbot war ich 6 Wochen + 2 Tage krank, also ich bin nur 2 Tage ins Krankengeld gefallen. Also am 21.09.23 und 22.09.23. Das Beschäftigungsverbot habe ich am 22.09.23 bekommen. Ich arbeite vollzei ...
Hallo, ich wurde gekündigt als mein Chef erfahren hat, dass ich schwanger bin. Darauf hin habe ich mit ihm persönlich telefoniert und er meinte er zieht die Kündigung zurück und schickt mir dies schriftlich zu, dass würde allerdings dauern da er jetzt in den Urlaub geht. An dem Tag, an dem ich nicht mehr hätte klagen können, bestand er doch ...
Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder ein ...
Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt 6 Monate Krankengeld bekommen und mein Gynäkologe hat mich (aktuell 12SSW) jetzt ins individuelles Beschäftigungsverbot geschickt. Bekommen ich jetzt 100% von meinem Lohn oder bekomme ich genauso viel wie beim Krankengeld 67%??
Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden