Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erst Krankengeld jetzt Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erst Krankengeld jetzt Beschäftigungsverbot

Familie86

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Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt 6 Monate Krankengeld bekommen und mein Gynäkologe hat mich (aktuell 12SSW) jetzt ins individuelles Beschäftigungsverbot geschickt. Bekommen ich jetzt 100% von meinem Lohn oder bekomme ich genauso viel wie beim Krankengeld 67%??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst ist zu klären, ob die Arbeitsunfähigkeit beendet ist. Erst dann bekommt man im Beschäftigungsverbot  das Gehalt, was man ohne erhalten würde.  Liebe Grüße NB


Ani123

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Sie bekommen im BV das Geld, das sie bekommen würden wenn sie arbeiten. In ihrem Fall sind es 100 Prozent.  Fraglich ist bei ihnen ob sie arbeitsfähig sind. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Ein BV kann zu jederzeit aufgehoben werden. Z. B. bei einer Fehlgeburt ist ein BV sofort aufgehoben.  Ihr AG kann hinterfragen, ob das BV gerechtfertigt ist und der Krankenkasse mitteilen, dass er daran zweifelt. Die Krankenkasse prüft sowas genau. In ihrem Fall kann es sein, dass die Krankenkasse es von sich aus prüft. AU geht vor BV. Und da bei ihnen die AU mit dem BV endet ist es noch fraglichen, ob sie eigentlich weiter AU wären. 


Tini_79

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Du bist also nach 6 Monaten (spontan?) genesen? Das ist erfreulich und dann wird es auch keine Probleme geben.   Wenn die Gründe für 6 Monate AU aber nicht zweifelsfrei weggefallen sind am Tage des BV, dann wird es wohl Fragen aufwerfen.   


Familie86

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Es war nicht spontan. Es war vom Hausarzt und der Therapeutin so geplant und es hätte auch funktioniert aber die KK möchte gerne das ich die letzten Monate aus finanzieller Sicht ins Beschäftigungsverbot gehe. Weil für den Mutterschutz nur Krankengeld bekommen, wie soll man sich das bitte leisten können. 


Tini_79

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Die KK möchte das? Für einen finanziellen Vorteil für dich? Das ist ja nett von ihr. Dann ist doch alles klar und deine Frage erübrigt sich.  Dann bekommst du ja problemlos das Gehalt, welches du arbeitsfähig ohne Schwangerschaft auch bekommen hättest.


Neverland

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Das die KK das möchte uinbedingt schriftlich geben lassen. Mündlich würde ich darüber lachen. Ich hatte es inzwischen so oft, das definitiv falsche Auskunft gegeben wurde. Bei solch extrem wichtigen Dingen nur noch schriftlich. 


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