Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlagerung Umgang aufgrund Geburt Kind mit neuer Partnerin rechtens?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verlagerung Umgang aufgrund Geburt Kind mit neuer Partnerin rechtens?

GuterRatistteuer

Beitrag melden

Hallo, erstmal kurz zum Rahmen. Seit Mitte letzten Jahres wissen die 6,5jährige Tochter und ihre KM das mein Partner und ich schwanger sind. Im Dezember teilten wir der KM mit, dass das Umgangsrecht vor und nach der Geburt unseres Kindes kurzzeitig geändert werden möchte (mit Begründung). Mein Partner möchte bei der Geburt unseres Kindes mit dabei sein, der Termin hat sich nach vorne verschoben, die Schwangerschaft verlief mit Beschäftigungsverbot, es liegt ein Nabelbruch vor, bereits jetzt (5 Wochen vor errechnetem ET) sind nicht nur Senkwehen vorhanden sondern auch schon richtige und ich habe HIT. Da es meine erste Geburt ist, weiß ich nicht was auf mich zukommt. Auch gesundheitlich wissen wir nicht wie es nach der Geburt aussieht. Nun haben wir die KM um Abänderung des Umgangs gebeten, da die KM ca. 50 km entfernt wohnt und die Eltern meines Partners nicht mehr leben. Bisherige Umgangsregelung alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag, Feiertage und solche WE im Wechsel, auch mal länger. Das Kind geht noch in die KITA. In diesem Zuge machte mein Partner der KM mehrere Vorschläge: Betreuung im Wohnort der Tochter und Tochter schläft bei der KM (falls Geburt in der Nacht losgeht, dass sie betreut ist). KV nimmt Umgang so wie geplant wahr nur holt er Tochter nicht über Nacht. Angebot Tagesmutter wenn KM arbeiten muss. Nachholen des evtl. Geburtswochenendes wenn KV mit im Kreißsaal. Übernahme zusätzlicher Tage bzw. ab Einschulung mehr Ferientage etc. Die Kleine wurde von Anfang an in den Prozess Geschwisterchen mit einbezogen und weiß darüber Bescheid. Sie freut sich und hat Zimmer, Bordüre und Erstlingssachen etc. mit ausgesucht. Ebenso lange weiß die KM Bescheid Jetzt droht KM mit Gericht und Umgangsentzug, weil wir uns für unsere Geburt im Sinne auch für die Kleine Gedanken machen und keine 100% Terminzusagen machen können und Umgang durch den KV im Wohnort stattfinden soll und am evtl. GeburtsWE gar nicht. Die Geburt, wann es los geht, wie lange es dauert und welche Symptome durch HIT nach der Geburt auftreten sind nicht planbar und bei Nicht-Planung würde die Kleine unwissend bleiben und immer in der Luft hängen. Es geht um WE vor und nach dem errechneten ET. Nicht um Monate. Es geht wirklich um eine kurzfristige Verlagerung bzw. Abänderung nicht um ein generelles Aussetzen. KM fordert, das man nicht vom Schlimmsten ausgeht und nicht alle Eventualitäten plant/mit ihr besprechen will. Sie sieht das Ganze als persönlichen Angriff gegen sie und das dann alles 3 Monate an ihr hängen bleibt. Es geht um maximal 6 WE wovon bei Geburt eines nicht betreut werden könnte bzw. 1 WE vor der Geburt liegt, 1 darauf etc. Die Zeit des Übertragens mit einberechnet. Sie versteht nicht, dass wenn wir früher unser Baby haben und wir fit sowie kurz zu Hause angekommen sind sowie uns erholt haben, sofort der 'normale' Plan (Jahresplan vorhanden) vollzogen wird. Fragen: - Die kleine reflektiert Verständnis nur die Mutter droht und beschimpft-darf sie den Umgang entziehen? - Gilt eine Geburt nicht als Sonderfall... muss mein Partner auf das Dabeisein verzichten und muss ich alleine gebären weil die KM auf unsere Vorschläge nicht eingeht? -Was können wir noch tun? Mein Partner erklärt es der KM seit Monaten. Sie versteht es nicht. Vergleicht es mit Freunden die ein zweites Kind bekommen haben. - Ist es unverschämt die Bitte zu äußern? Es ist mein erste Geburt. Darf man mir mein Recht auf eine Geburt mit Partner und das Wochenbett verbieten? Danke für das Lesen und Ihren folgenden Rat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, meine Güte, man kann auch allem was machen. Der KV bekommt ein weiteres Kind und muss sich darauf einstellen - wo ist das Problem? Sie will es nicht verstehen, vllt. ist sie neidisch/ eifersüchtig. Das ist doch reine Schikane - JA einschalten. Im Notfall tatsächlich eine EA beantragen - ich bin inzwischen soweit, dass ich meine, man muss eine gerade Linie fahren. Liebe Grüße NB


Colien07022004

Beitrag melden

Hallo, ich finde es immer schlimm, dass es nicht möglich ist, sich für so einen Sonderfall zu einigen. Die KM kann vor Gericht gehen und wird sich fürchterlich blamieren! Sie darf den Umgang nicht entziehen, denn das liegt gar nicht in ihrer Befugnis, es gibt ja keine kindeswohlgefährdende Gründe. Die Mutter macht sich "strafbar"; wenn sie den Umgang einfach so einstellt, es drohen empfindliche Geldstrafe. Findet ihr keine Lösung, dann lasst euch auf den JA beraten! Ihr habt selbstverständlich das Recht dazu, eine abgesicherte Geburt zu erleben! Lg und alles Gute!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Genauso wie sie zusehen muss in ihrer Zeit, so muss er es auch organisiert bekommen. Babysitter, Freunde von Euch etc. Geschwisterkinder die im Haushalt leben organisiert man doch auch nicht schon tagelang eher weg. Mal eine andere Sicht, aber ich wüsste auch nicht auf was der Vater da klagen will. Dass er sein Kind nicht wie vereinbart nimmt? Dir alles gute zur Geburt und dass keine Komplikationen eintreten


la-floe

Beitrag melden

hi, auch von mir: ich mußte als @ bei meinem 3ten Kind auch schauen, wie ich die anderen Kinder betreue. Wieso ist das dem KV nicht zuzumuten? Will er ne gleichberechtigte Vaterrolle oder ne Extrawurscht? floe


GuterRatistteuer

Beitrag melden

Der KV will betreuen nur im Wohnort des Kindes, so dass es in vertrauter Umgebung schlafen kann. Es handelt sich um eine Verlagerung des Umganges. Die Gründe sind wohl eindeutig: HIT, Distanz zwischen den Orten, Schwangerschaftsverlauf, Erstgebärende, Termin und diverses mehr. Er hat sich umfassend bemüht und das seit Bekanntgabe im 3. Monat der Schwangerschaft. Den Urgroßeltern brauche ich mit 80 Jahren keine Betreuung zumuten. Eltern etc gibt es nicht. Die KM hat auch schon WE getauscht .... und wir haben in dieser Situation umfassende Angebote und Alternativen geboten. Zudem ist es ein Unterschied ob man Erstgebärende oder Zweitgebärende etc. ist. Die eine hat eine Vorstellung und die andere ist noch im Nichtswissen. Aber gut. Es scheint, dass Verständnis für die Zweitpartnerin kaum herrscht und dennoch hat doch auch sie Rechte. Verlangt wird nicht viel. (Siehe Schilderung)


GuterRatistteuer

Beitrag melden

Sorry.... aber die KM will klagen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

ich bin allein erziehende mutter und habe bis vor der geburt gearbeitet. mein arbeitsvertrag war befristet und ist 3 tage nach der geburt meiner tochter ausgelaufen. jetzt habe ich vom Arbeitsamt hartz4 bekommen, steht mir denn nicht aber alg 1 zu? schließlich habe ich ja gearbeitet!

Hallo, ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten. Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen we ...

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, Mein jetzt Ex-Freund hat sich aus unerklärlichen Gründen von mir getrennt und zweifelt nun schon die Vaterschaft an,obwohl zeugungszeitpunkt bekannt. Was kann oder sollte ich schon tun um oder vllt noch unnötigen Kosten und Stress zu vermeiden?   LG   

Hallo, vor der Geburt habe ich 2058€ Netto jeden Monat verdient, ich habe 6 Wochen vor der Geburt weiterhin 2058€ bekommen.  Nach der Geburt habe ich von meinem Chef 1270€ bekommen. Ich dachte das ist wagen der Krankenkasse da die Zuschuss gezahlt haben jedoch ist das der 2 Monat nach der Geburt und gestern habe ich wieder 1270€ bekommen und keine ...

Hallo, ich wollte mal nachfragen was ich an Erstausstattung beim 2.ten Kind beantragen kann beim Jobcenter?  klar Kinderwagen sind vorhanden, aber Bett und Kinderwagen und Schrank zwar auch wird aber noch beim Geschwisterkind benötigt. 

Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...

Sehr geehrte Frau Bader, im Moment bin ich zum 2. Mal schwanger. Mein Ex-Partner hat mich beim letzten Umgang mit unserem Sohn darauf angesprochen, dass ich wieder schwanger sei und er bezüglich dem Betreuungsunterhalt Auskunft haben möchte. Der Betreuungsunterhalt ist bereits tituliert. Nun habe ich Post von seinem Anwalt bekommen. Ich werde a ...

Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...

Hallo, haben Sie Erfahrung mit dem Streitwerten bei Klagen wegen Mängeln in der Selbstbestimmungsaufklärung bei der Geburt? Mein Sohn wurde per Kaiserschnitt geboren. Ich bin selbst Medizinjuristin, aber nicht als Anwältin tätig und mein Referendariat ist schon ein paar Jahre her. Ich überlege zu Klagen, weil man mir verschiedene weniger invasi ...