Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit nach 1 Jahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verlängerung der Elternzeit nach 1 Jahr

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, brauche mal Hilfe betreffend Verlängerung der Elternzeit. Habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nun bin ich aber hin und hergerissen, ob ich doch noch das 2. Jahr zu Hause bleiben soll. Momentan kann mir nämlich mein AG noch nicht sagen, ob er mir eine 1/2 oder 3/4 stelle anbieten kann. Ganztags kann ich wegen der Kinderbetreuung im 2. Jahr nicht arbeiten gehen. Wie ist es da mit der Verlängerungsfrist? Gibt es da welche? Den ich müsste eigentlich im Oktober ja wieder arbeiten. Der AG muss mir allerdings nicht unbedingt die Elternzeit verlängern, oder? Sollte er diese doch bewilligen wie sieht es dann mit der Weiterbeschäftigung im 3. Jahr aus. Muss er mir dann wieder eine Stelle anbieten, so wie ich die vor Geburt gearbeitet habe? Wie sieht es aus, kann man in der Elternzeit ein Minijob machen? Danke für die schnelle Hilfe. Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Antragsfrist beträgt 7 Wo., der AG hat dann das Wahlrecht, ob er zustimmt. Sie haben dennoch nach Ablauf Anspruch auf die vertragliche Stelle. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst das zweite Jahre beantragen, allerdings muss im Gegensatz zum 1. Antrag diesmal dein AG zustimmen. Die Frist beträgt min. 7 Wochen. Wenn er dem Antrag zustimmt, hast du danach weiter einen Anspruch auf deine Vollzeitstelle (wie nach dem 1. Jahr auch). Du kannst in der Elternzeit bis zu 30 Std pro Woche arbeiten. Auch in einem Minijob bei einem anderen AG - da muss dein AG zustimmen! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg ...

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...

Hallo Frau Bader! Ich muss meine Elternzeit verlängern, da ich keinen Betreuungsplatz habe. Ich habe bisher ab Geburt 2 Jahre genommen (bis 30.10.2024). Da ich ich keinen Betreuungsplatz habe, würde ich gerne erstmal um 6 Monate verlängern, da die Möglichkeit besteht im Frühjahr 2025 einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wenn dies aber nicht ...

Hallo,  kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht.  Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...

Hallo Frau Bader, für meinen 6 jährigen Sohn (*2018) hatte ich damals ab Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann nochmal verlängert. Ich hatte somit 17 Monate Elternzeit.  Jetzt mache ich nochmal Elternzeit für ihn vom 15. August bis 14. Oktober. Der Antrag ist auch schon bestätigt. Falls finanziell möglich, hatte ich überlegt auch diese ...

Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...

Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...