Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung nach Tod des Vaters?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanerkennung nach Tod des Vaters?

Pumife

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich in der 28. Schwangerschaftswoche. Mein Verlobter und ich wollten am 23.03.18 heiraten. Leider verstarb er plötzlich an den Folgen einer Operation am 12.03.18. Da wir heiraten wollten, haben wir die Vaterschaft nicht anerkennen lassen. Wir haben bereits eine gemeinsame Tochter von 15 Monaten, die auch seinen Nachnamen trägt. Ich würde gerne, dass er als Vater auch beim 2. Kind eingetragen wird und das 2. Kind auch seinen Nachnamen tragen darf. Ich habe mich bereits an das Jugendamt gewandt. Dieses verwies mich an das Familiengericht. Dieses wiederum verwies mich wieder an das Jugendamt. Bisher konnte mir keiner helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Mitgefühl-wie furchtbar. Man kann eine Vaterschaftsanerkennung auch posthum machen. Mit seiner DNA oder über das ältere Kind. Zuständig dürfte das Familiengericht sein, § 1592 BGB Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, das Jugendamt vertritt die Interessen des (ungeborenen) Kindes! Sprich: ist der maßgebliche Vater schon beerdigt? Ich weiß dass es schon ca. 2 Wochen her ist, aber: hoffentlich nicht. das Jugendamt muss quasi eine richterliche Anordnung einholen, dass eine DNA-Probe dem Toten entnommen und gelagert wird bis das Baby geboren ist und ein DNA-Abgleich stattfinden kann. Dann erst kann eine Vaterschaftsanerkennung posthum erfolgen. Gruss D Nochmals mein Beileid...


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