Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater beantragt Aufenthaltsbestimmungsrecht - welche Aussichter hat er

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater beantragt Aufenthaltsbestimmungsrecht - welche Aussichter hat er

TinaMami

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Mein Ex und ich (nicht verheiratet) befinden uns mitten im Rosenkrieg. Er hatte das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich hatte es abgelehnt, wegen wiederholter Gewalt gegen mich und die Kinder; habe aber keine ausreichenden Beweise dafür. Nun hat er auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, will das Kind bei sich haben. Unser Kind (3 Jahre) wurde bisher immer von mir versorgt (Elternzeit ohne Berufstätigkeit), er kümmerte sich abends und am Wochenende. Nun behauptet er, ich würde mich nicht gut um unseren Sohn kümmern, ihn unbeaufsichtigt lassen, sei unzuverlässig etc. und hat dazu auch einige Zeugen, dass er sich abends und am Wochenende mehr gekümmert habe als ich (trotz seines Vollzeitjob). Ich habe mir aber nichts zuschulden kommen lassen, was ernste Vorwürfe rechtfertigen würde. Muss ich fürchten, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen bekommt und das Kind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Kind/ die Kinder kann er nicht wegnehmen. Männer drohen häufig damit. Es ist so, dass der das Aufenthaltsrecht bekommt, bei dem sich das Kind schon vor der Trennung regelmäßig aufgehalten hat. Man spricht da vom gewohnten Lebensmittelpunkt. In der Regel also die Mutter, die sich den ganzen Tag über mit dem Kind beschäftigt. Es sei denn, die ist nicht geeignet (Alkoholismus etc.). Wenn Sie dem Kleinen mal auf den Po geben, reicht das nicht aus. Anders, wenn der Schwiegervater vor Gericht aussagt, Sie würden den Kleinen häufig schlagen (wenn er lügt). Wenn der Vater vorher das Kind betreut hat, ist damit zu rechnen, dass er das Aufenthaltsrecht erhält. Sonst auch dann nicht, wenn er sich besonders gut mit dem Kind versteht. Sie dürfen sich nicht unterkriegen lassen. Liebe Grüsse, NB


Colien07022004

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Hallo, ich glaube das Problem an "Rosenkriegen" ist, dass jeder das Wohl des Kindes ausser acht lässt. Jeder erhebt seinen gehobenen Anspruch darauf. Aber ein Kind braucht Mutter und Vater gleichermaßen. Dank der neuen Gesetzgebung ist es den Vätern nun möglich aus der zweiten Reihe nach vorn zu treten. Selbstverständlich hat oft die Mutter in einer Beziehung die meiste Arbeit mit einem Kind, da die Väter oft berufstätig sind. Das wieder rum wird ihnen dann in der Rosenkriegszeit zu lasten gelegt. In meiner Verwandtschaft haben viele Väter nach erfolgreicher Klage, dass gemeinsame Sorgerecht erhalten und sind endlich aus der zweiten Reihe hervorgetreten und haben die gleichen Rechte wie die Mutter erhalten. Ob er Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, dass kann ich nicht beurteilen. Der Lebensmittelpunkt ist ja bei Dir. Ich hoffe, dass ihr einen guten Weg findet und im Interesse für euer Kind einen gemeinsamen Weg einsschlagen könnt. Denn nur die Kinder sind die wirklichen Opfer dieses Krieges unter den Eltern. LG


msdiamond

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Ich denke nicht wenn ein Mann gewalttätig gegen Frau und Kind wird, dass man hier vom "Krieg zwischen den Eltern" sprechen kann. Das sind Machtspiele der Männer. Ob du Chancen hast, kann man dir so nicht sagen. Es wird ja sicherlich ein Verfahrenspfleger für das Kind bestellt. Ebenso wird das Jugendamt sich an euch wenden. Es wird von beiden Seiten dann Gespräche mit dem Kind geführt. Aber die entscheidende frage wird sein, wie will er das Kind betreuen wenn er arbeitet? Arbeitest du? Geht es in den Kindergarten? Bestätigt das Kind gehauen worden zu sein. Bitte übe jetzt keine druck auf dein Kind aus, auch wenn ich deine ängste verstehen kann. Aber darunter würde es noch mehr Leiden. Eine zuverlässige Antwort kann dir hier leider keiner geben. Am besten wendest du dich an deinen Anwalt Anwältin die kennt eure Lage etwas besser. Alles gute.


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