Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsvergütung des Resturlaubs nach Elternzeit und Umstellung auf Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsvergütung des Resturlaubs nach Elternzeit und Umstellung auf Teilzeit

Sienna87

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Hallo, ich hatte während meiner ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Den währendessen angesammelten Urlaub habe ich mir damals vor der Elternzeit nicht auszahlen lassen sondern mitübernommen, auch über meine zweite Elternzeit hinaus.. Am 15 September wäre mein erster Urlaubstag nach der Elternzeit. Meinen Resturlaub habe ich nun aber nahtlos genommen, so dass ich erst am 7 November anfangen muss. Ich werde nun aber von damals Vollzeit (37,5 Std Woche/30 Urlaubstage) in jetzt Teilzeit mit 20 Std die Woche, 5 Tage die Woche starten. Daher meine Frage: Ist der alte Urlaub den ich nun von September bis November nehme so abzugelten als würde ich noch in Vollzeit arbeiten also mit meinem vollen alten Monatsgehalt? Ich meine dies in einem Urteil aus 2018 gelesen zu haben. Mein Arbeitgeber fragte mich nämlich nun ab wann sie mich in Teilzeit umstellen sollen. Dies würde technisch mmer nur zum 1 eines Monats gehen. Ob ich dann der 4 Tage Runterreduzierung im November zustimmen würde, wenn sie dies zum 1 Nov. machen. Entstehen mir dadurch Nachteile, so dass die 4 Arbeitstage im November nicht mehr auf Basis des Vollzeitsgehaltes abgegolten würden? Und sollte ich erst ab 1.12.22 auf Teilzeit umstellen lassen? Dann würde ich aber im November ordentlich ins Minus gehen, weil ich aufgrund meiner Kinder wirklich nichtmehr in Vollzeit arbeiten kann. Vielen Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber muss Sie in der Urlaubszeit in Vollzeit bezahlen, wenn es sich um Vollzeiturlaub handelt. Es ist auch eine Umrechnung im Dreisatz möglich. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde zum 1.11 umstellen auf Teilzeit Die noch restlichen Urlaubstage dann verdoppelt mit halben Gehalt. Sonst hättest du ja massig minus Stunden


Ani123

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Der AG kann zu jedem Tag von VZ auf TZ umstellen. Für die Abrechnung ist der 1. einfacher. Wenn in einem Monat VZ und TZ gemischt ist wird das taggenau ausgerechnet, was ein erhöhter Aufwand wäre. Finanziell hätten sie Nachteile wenn sie bereits zum 1.11. auf TZ umstellen. VZ-Gehalt gäbe es sonst noch bis inkl. 6.11 = 6 Tage aus dem November. Denn das Wochenende wird mit vergütet. Bei Umstellung auf TZ zum 1.11. würden sie ab da an TZ-Gehalt bekommen. Ihr Resturlaub ist aus der VZ-Beschäftigung. Daher bekommen sie dafür VZ-Gehalt. Allerdings nur so lange wie sie ihrem AG nicht zustimmen auf 1 Tag davon zu verzichten bzw. nur TZ-Gehalt in Anspruch zu nehmen. Bei TZ-Umstellung ab November würden sie dem TZ-Gehalt zustimmen. Für ihren AG toll, weil Geld gespart (da TZ zahlen müssen statt VZ) und weniger Arbeit mit der Abrechnung. Für sie finanzieller Nachteil. Vielleicht können sie sich mit ihrem AG auf einen Kompromiss einigen. Insofern sie nicht auf das Geld angewiesen sind könnten sie ihm mitteilen, dass sie TZ ab 1.11. zustimmen unter der Bedingung, dass die verbliebenen 4 Urlaubstage aus VZ in TZ umgewandelt werden. 1 VZ Tag entspricht 2 TZ Tage. Somit 8 Tage TZ Urlaub. Vielleicht stimmt ihr AG dem zu? Oder man einigt sich in der Mitte bei 6 Tagen? Da kommt es mit drauf an was sie wollen. TZ ab 1.12. können sie nicht. Allein mit Minusstunden zu starten ist nicht schön und sollte auch nicht sein. Am besten wäre es wenn ihr AG sie zu. 7.11. auf TZ umstellt. Er hat zwar einmal einen erhöhten Aufwand dadurch, aber das ist sein Ding und nicht ihres. Im übrigen bin ich ähnlich wie sie gestartet. Für meinen AG war das gar kein Thema.


Bone

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Ich würde zum 1.11.22 umstellen. Das was dann an Urlaub noch nicht genommen wurde, soll der AG von VZ in TZ umrechnen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. da geht nichts verloren. Das was Ani123 schreibt ist falsch. In VZ erworbener Urlaub muss entweder in VZ genommen werden oder ohne Verluste auf TZ umgerechnet werden. Die Anzahl der Urlaubstage wird sich auch nicht ändern, da weiterhin 5 Tage-Woche. Nur die Arbeitsstundenanzahl pro Tag ändert sich. Das du zu weniger Gehalt in TZ einsteigst, wirst du ja nicht unterschrieben haben.


Sienna87

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Dankeschön für die Antworten an alle. Also sie haben mir nun angeboten wenn ich der TZ ab 01.11 zustimme, bei den 3 Tagen Alturlaub aus Vollzeitbeschäftigung im November (konkret 2+3+4.11), mir die Differenz an Stunden zu meiner ehemaligen Stundenanzahl pro Tag, aber allerdings ohne den Feiertag Allerheiligen auf Plusstunden auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben. Sprich bei einer 20 Tage Woche an 5 Tagen würde ich ja jetzt 4 Stunden am Tag arbeiten. Früher arbeitete ich in Vollzeit am Tag 7,5 Stunden. Die Differenz hierzu, also 3,5 x 3 Tage = 10,5 Stunden würde ich dann auf mein Gleitzeitkonto bekommen als Plus. Somit hätte ich dann irgendwann 2 volle Tage Urlaub auf Gleitzeit möglich sofern es ein Vorgesetzter zulässt und noch ein paar Stunden übrig. Aber keine 6 oder 8 Tage wie Anni123 schrieb.. Das Urlaubsentgeld in diesem Monat, würde dann aber sozusagen bezahlt als wäre ich schon ab 01.11.2022 in Teilzeit eingestiegen. Soll ich dem zustimmen? Passt das dann so? Das mit dem Wochenende was geschrieben wurde, dass ich auch als Vollzeit vezahlt kriegen würde gab ich nicht so ganz verstanden, da ich ja nicht samstags arbeite. Entstehen mir wenn ich dem Vorschlag zustimme noch viele Nachteile? Nochmals danke an alle.


Mitglied inaktiv

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So ist das prima gelöst. Hast ein paar Plusstunden. Wer weiß wann du sie Mal brauchst


Mitglied inaktiv

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Ani hat vieles falsch geschrieben. Wichtig ist das der alte Urlaub als Vollzeit abgegolten wird. Das ist ja jetzt bei je Tag 3,5 Plusstunden. Lohn gibt es als Teilzeit


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