Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeld Plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub zwischen Mutterschutz und Elterngeld Plus

kleopatra22

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Liebe Frau Bader, ich plane, nach meinem Mutterschutz zunächst meinen Resturlaub (20 Tage) zu nehmen, sodass ich ca. einen Monat noch volles Gehalt bekomme, bevor ich dann in Elternzeit gehe und Elterngeld Plus beziehen möchte. Nach meinem Verständnis dürfte dies nicht dazu führen, dass Elterngeld "verschenkt" wird, da man ElternGeldplus bis zum 28., unter Umständen sogar noch bis zum 32. Lebensmonat beziehen kann. Die ersten beiden Monate im Mutterschutz gelten ja bereits als Basiselterngeld. Die mir dann noch verbleibenden 20 Monate für Elterngeld Plus kann ich, nach meinem Urlaub in Lebensmonat 3, ab Lebensmonat 4 also locker noch bis zum 28. Lebensmonat unterbringen. Ist dieses Verständnis korrekt? Ich bin etwas iritiert, da es in bisherigen Antworten auf ähnliche Fragen in diesem Forum hieß, man würde dann Elterngeld verschenken.


Mitglied inaktiv

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Dein Plan geht nur auf, wenn du genau am ET entbindest. Reicht der Mutterschutz (Kind früher geboren - werden diese Tage ja angehängt) bis in den dritten Monat musst du den auch Basis beantragen. Und dann wird der Lohn voll angerechnet


Bone

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Setzt voraus, Du hast auf den Tag genau so viele Urlaubstage um die Tage zwischen Ende Mutterschutz und Beginn 3ter Lebensmonat zu überbrücken, plus den kompletten 3ten Lebensmonat. Da dürften 20 Tage Urlaub nicht ausreichend sein. Die 8 Wochen Mutterschutz werden aber auf jeden fall mit dem EG der ersten 2 Lebensmonate verrechnet, plus dein Einkommen das du in den < Differenztagen hast. Es sind übrigens nicht die ersten beiden Monate, auch wenn 2 Monate gerechnet werden, sondern 8 Wochen Mutterschutz plus Differenztage bis Vollendung des Lebensmonats. Deshalb gibt es für die meisten Frauen auch für diese paar Tage Elterngeld. Je nachdem wie Verhältnis Mutterschutz und Geburt ist.


kleopatra22

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Danke für die bisherigen Antworten, hier noch ein Nachtrag mit exakten Daten: Geburt war am 25.07. Mutterschutz bis 19.09. geplanter Urlaub vom 20.09. bis 23.10. (23 Tage) geplante Elternzeit ab 24.10. geplantes Elterngeld Plus ab 25.10. (4. Lebensmonat) Es wäre dann im Prinzip nur ein Tag (24.10.) ohne Einkommen, damit kann ich leben. Würde in diesem Fall jedoch das Gehalt vom 20.09. bis 24.09. (Differenz Ende Mutterschutz bis Ende zweiter Lebensmonat) rückwirkend noch das Mutterschaftsgeld mindern? Wenn dem so wäre, könnte ich auch anstelle Urlaub vom 20.09.-24.09. Elternzeit nehmen. Dann den Uraub von 25.09.bis 24.10. nehmen, und ab dem 25.10. wieder Elternzeit und ab dann auch Elterngeld Plus beantragen. Dann wären noch ein paar Tage Urlaub übrig, die ich auch nach meiner Elternzeit noch nehmen könnte.


Mitglied inaktiv

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Ich werde nie verstehen warum man wichtige Infos nicht im ersten Post reinpackt ... Frau Bader wird nur die Frage lesen und entsprechend auch wie wir antworten


Mitglied inaktiv

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Der lebensmonat beginnt immer am 25. eines Monats und Endet am 24. des Folgemonats... Ist das mit dem Urlaub denn schon fix. 1 Lebensmonat 25.07.-24.08 2. Lebensmonat 25.08 - 24.09. 3. Lebensmonat 25.09.-24.10 Mutterschutz bis 19.09. und ab danach willst du Urlaub nehmen..... 20.09.-24.09. wird der Lohn aber dann angerechnet - lebensmonat noch nicht rum


kleopatra22

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Hallo Gernemama, die Problematik mit den Differenztagen war mir noch nicht bewusst bei Erstellung des Eingangsposts. Wenn ich dich aber richtig verstehe, müsste doch dann folgende Konstellation zum Ziel führen: Geburt: 25.07. Mutterschutz bis 19.09. Erste Elternzeit: 20.09. - 24.09. Gehaltsbezug und Urlaub: 25.09. bis 24.10. (3. Lebensmonat) Zweite Elternzeit und Elterngeld Plus ab 25.10. (ab 4. Lebensmonat) Dann müsste ich für die Tage 20.09. bis 24.09. ggfs noch Basiselterngeld bekommen zusätzlich zum Mutterschaftsgeld. Zumindest würde aber kein Gehalt auf das Elterngeld/Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Gleichzeitig würde sich der Urlaubsansprcuh nicht reduzieren, da kein voller Kalendermonat Elternzeit im September wäre. Hätte dann sogar noch ein paar Tage Resturlaub die ich nach Ende der Elternzeit nehmen könnte. Habe ich einen Denkfehler? Urlaub ist noch nicht fix, kann also noch beliebig angepasst werden. Dank im Voraus


Mitglied inaktiv

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Stimmt die paar Tage vom 2. Lebensmonat steht dir Basis Elterngeld zu Für die Elternzeit musst beides gleichzeitig mitteilen. Und der Urlaub muss dir auch so genehmigt werden. Naja meine Antwort wäre direkt spezieller gewesen, wenn ich gewusst hätte dass das Baby schon da ist :-). Aber da doch Mal viele mitlesen, sind die Hinweise ja doch noch gut


KielSprotte

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Habe die ganzen Daten jetzt nur grob überflogen, aber wenn ich es richtig verstehe, hast du bisher weder Urlaub noch EZ beantragt/gemeldet.....Frist EZ 7 Wochen vor Beginn und Urlaub muss ja nicht zwingend genehmigt werden...... wenn du also Pech hast, musst du am 20.9. zur Arbeit erscheinen!


Ani123

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Das was Kielsprotte schreibt war auch mein Gedanke. Wobei er AG aus Kulanz zustimmen kann. Ich frage mich, warum sie den Urlaub nicht nach der EZ nehmen? Oder planen sie TZ in EZ zu arbeiten? Dann wäre Urlaub nehmen aus VZ nicht möglich sondern erst, wenn der VZ-Vertrag wieder auflebt, also wenn sie nicht in EZ sind. Prinzipiell können sie es mit dem Urlaub so machen wie sie es geplant haben. Sie würden dann nach dem Mutterschaftsgeld Gehalt bekommen wegen Urlaub und dann EG. Sie erwerben zudem neuen Urlaubsanspruch auch für Oktober, weil sie da keinen ganzen Monat in EZ sind. Haben Sie das Ganze schon mit ihrem AG besprochen? Haben Sie da etwas Schriftliches zu? Er muss dem zustimmen und macht er es nicht müssen sie nach dem Mutterschutz VZ arbeiten bis die EZ greift (7 Wochen nachdem sie die gemeldet haben). Erkundigen Sie sich vorher wie viele EZ-Abschnitte sie maximal nehmen dürfen. Mit ihrer Variante mit Urlaub dazwischen wären es schon zwei Abschnitte. Evtl. möchten sie noch um das 3. Jahr EZ verlängern (so wie ich es raus lese werden sie vermutlich mindestens 2 Jahre EZ nehmen). Überlegen Sie auch, ob sie TZ in EZ arbeiten möchten. Am besten teilen sie alles in einem Schriftstück ihrem AG mit. Ob sie letztlich wirklich TZ in EZ arbeiten können sie dann entscheiden wenn es soweit ist. Sie kündigen es an, ob sie es umsetzen bleibt ihnen überlassen. Die frühe Ankündigung dient der besseren Planung ihres AG. Zustimmen muss er im übrigen nicht, dass sie TZ in EZ bei ihm arbeiten. Allerdings dürfen sie es dann mit seiner Zustimmung auch bei einem anderen AG machen.


kleopatra22

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@ KielSprotte, Ani123 Ist mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, dass ich nach dem Mutterschutz zunächst bis zum 3. Geburtstag nicht mehr arbeite und es nur noch um die Aufteilung zwischen Elternzeit und Urlaub geht. Das stellt hier glücklicherweise kein Problem dar. Zwei EZ Abschnitte bis zum 3. Geburtstag sind auch definitiv erlaubt. Ich sehe keinen Vorteil darin, den Urlaub erst nach der Elternzeit in zwei bis drei Jahren zu nehmen und das Gehalt erst dann ausgezahlt zu bekommen, wenn es auch jetzt schon möglich ist (Stichwort Inflation). Zum anderen steht noch im Raum, ob mein Mann später auch Elternzeit nimmt und er dann an meiner Stelle (höheres) Elterngeld bezieht. Wenn dies so eintritt, wäre es gut, bis dahin so wenig wie möglich Elterngeld Monate verbaucht zu haben. Der Hinweis zu der Teilzeitarbeit würde mich noch interessieren. Hier war mein Verständnis so, dass man in der Elternzeit unter gewissen Voraussetzungen (die hier erfüllt wären) ein Recht auf Teilzeitarbeit hat, allerdings dies dann mit dem Elternzeitantrag beantragen muss und dies dann auch bindend ist, das heißt man müsste definitiv Teilzeit arbeiten. In dem letzten Post von Ani123 hört es sich eher so an, als könnte man sich die Option offen halten.


Mitglied inaktiv

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Wenn dein Mann Basis Elterngeld beziehen möchte geht das nur bis zum 14. Lebensmonat. Danach muss einer von euch durchgehend Elterngeld plus beziehen. Höchstbetrag 1800€ bzw 900€ bei elterngeld plus Wenn du definitiv drei Jahre Zuhause bleiben willst, hast du aber paar Monate ohne Elterngeld Grad wenn dein Mann auch Elterngeld beziehen möchte.


Neverland

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Ab wann soll das Kind den betreut werden? ist da schon etwas sicher? Sonst könnte der Urlaub noch einmal extrem wichtig werden.


Neverland

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EZ endet spätestens am 24.07.2025 - das du da einen Betreuungsplatz hast wenn du diesen erst zu 2025 suchst, unrealistisch. Mit Glück kannst du am 3.08.2025 mit der Eingewöhnung starten. Geschätzte Dauer etwa 3-6 Wochen. Wenn der KiGa nicht geschlossen hat. Oder das Kind geht bereits ein Jahr früher ab August 2024. es macht also Sinn Urlaub aufzubewahren für so etwas. Mich hat mein Resturlaub gerettet. Dank Corona war das eine Kind im ersten Jahr gefühlt nur daheim. Einrichtung dauernd geschlossen. Eingewöhnung erst ab Mitte August, da erst die Krippenkinder der Einrichtung in die neuen Gruppen eingewöhnt wurden.


Ani123

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TZ in EZ musss der AG nicht genehmigen. Allerdings können sie bei Ablehnung dann in einem anderen Betrieb TZ in EZ arbeiten. Zwar brauchen sie dafür auch die Zustimmung ihres AG, wobei das dann kein Problem sein sollte, wenn er sie selbst nicht beschäftigen kann. Im Hinblick auf Eingewöhnung würde ich den Urlaub auch später nehmen. Allerdings kann ich Beweggründe EG-Monate zu sparen und dem KV zu geben auch nachvollziehen. Ich denke, da sollten sie den Weg wählen, der für sie als Familie am besten ist.


kleopatra22

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Vielen Dank allerseits für die Antworten! @Neverland, Ani123 Das Argument hinsichtlich der Eingewöhnungszeit kann ich nicht nachvollziehen. Das was ich jetzt aufgrund des Urlaubs an Elternzeit im 3. Lebensmonat spare kann ich doch hinten dran hängen. Die Elternzeit endet m.E. somit nicht zwingend am 24.7.2025. Die Elternzeit muss nach meinem Verständnis spätestens am 8. Geburtstag enden. Ob ich während der Eingewöhnungszeit dann Elternzeit habe oder Urlaub ist doch egal.


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