Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückzahlung von unterhaltsvorschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückzahlung von unterhaltsvorschuss

Jagga

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Ich soll für das Jahr 2022 634 Euro ans Landratsamt zurück zahlen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit diesen Informationen kann man wirklich nichts anfangen. Sind Sie der Verpflichtete? Dann müssen sie es nicht zurückzahlen, sondern Sie müssen es zahlen. Sind Sie bitte die/ der Berechtigte? Dann haben Sie aus irgendeinem Grund zu viel Unterhaltsvorschuss erhalten. Den Grund kann ich nicht wissen. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Ja, wenn du dann am Ende des Tages doch mehr verdient hast als gedacht und mehr Unterhalt hättest zahlen können, als du getan hast, musst du die entsprechende Summe zurück zahlen. Vorschuss heißt ja nicht, dass es für dich einfach übernommen wird. Vorschuss heißt, jemand anderes zahlt für dich, bis du selbst zahlen kannst. Oder hast du den Vorschuss erhalten, bis also die/der Unterhaltsberechtigte?


Lena_1922

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Unterhaltsvorschuss hat nichts mit dem Verdienst zu tun. Was steht in der Rückforderung und gibt es einen Grund ? Gründe könnten sein : a) der andere Elternteil hat Kindesunterhalt an dich gezahlt b) das Kind hat nicht bei dir gelebt c) das Kind ist nicht mehr berechtigt Wenn du der andere Elternteil bist - Unterhaltsvorschuss ist ein Vorschuss und der muss vom Unterhaltspflichtigen zurückgezahlt werden - AUSSER du bist nicht leistungsfähig bzw. hast ein Netto-Einkommen unter dem Selbstbehalt - dann müßtest du aber dies der Unterhaltskasse mitteilen.


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