Edyta2013
Guten Tag Fr. Bader, Ich wollte mich erkundigen, wie es mit Unterhaltszahlung aussieht, wenn der Erzeuger des Kindes nicht offiziell als Vater eingetragen werden will. Seine Aussage war: "Er muss jetzt immer noch für sein vorheriges Kind zahlen, und er hat nicht soviel Geld. Ich müsste von ihm das Unterhalt einklagen. Wenn ich ihm aber nicht als Vater eingebe, gekomme ich automatisch und pünktlich Geld von Staat." Stimmt das?! Bekomme ich da automatisch Unterhaltsgeld von Staat, wenn in der Geburtsurkunde " Vater unbekannt " steht?! MfG Enny
Halllo, glauben Sie, der Staat will zahlen, nur weil der KV es nicht will? So klappt es nicht. Sie werden keine Leistungen vom Staat bekommen, wenn Sie den KV nicht angeben Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Wenn du den Vater kennst, ihn nicht angibst und stattdessen Unterhalt vom Staat willst, ...kriegst du ganz automatisch und pünktlich eine Anzeige wegen Betrug! Wenn er nicht hätte für weitere Kinder zahlen wollen, dann hätte er effektiv verhüten sollen. Hat er nicht, also muss er zahlen! Das hat nichts mit "ich möchte" zu tun! Wenn du von ihm das Geld nicht verlangen willst, geh arbeiten, aber lieg nicht dem Staat auf der Tasche. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Wie betrüge ich und nutze den Staat aus ? Du kennst den Vater, also gib ihn an oder finanziere Dich alleine die nächsten Jahrzehnte. Alles andere ist Betrug.
Strudelteigteilchen
Mal abgesehen vom moralischen Aspekt: Es ist auch sachlich falsch. Vom Staat bekommst Du erstens weniger und zweitens nur maximal 72 Monate Geld. Plus: Dieses Geld bekommst Du auch, während er sich seiner Unterhaltspflicht entzieht, bis die Klage durch ist - dann muß er es halt an den Staat zurückzahlen. Und schließlich: Der Staat unterstützt Dich beim Durchsetzen Deiner Unterhaltsforderungen und klage das Geld für Dich ein. Du hast also nicht den geringsten Vorteil, wenn Du ihn nicht angibst. Die Vorteile hat nur er. Er hält Dich wohl für leichtgläubig ;-).
Edyta2013
Ich bin berufstätig... Bzw. Ich werde arbeiten gehen, nach der Geburt. Ich fand nur seine Aussage komisch und nicht angepasst. Deshalb habe ich diese Frage gestellt um zu sehen ob er mich anlügt, oder ob es stimmt was er mir erzählt. MfG
Sternenschnuppe
Du hast schon einen Betreuungsplatz ? Ja, es stimmt was er sagt, nur dass DU Dich dann strafbar machst und DU allen Unterhaltsvorschuss zurückzahlst sobald es raus kommt, das hat er wohl vergessen zu erwähnen.
Strudelteigteilchen
Wie ich bereits schrieb 1. ist der UHV geringer als der Mindestunterhalt. 2. wir der UHV maximal 72 Monate bezahlt und 3. hat man auch keinen Vorteil, wenn man den KV nicht angibt, denn den UHV bekommt man ja auch, wenn man den KV angibt und dieser zahlungsunfähig/zahlungsunwillig ist. Man hat also in keinem Fall mehr oder schneller Geld, wenn man den KV nicht angibt.
mirico11
Hi, also ich meine hier bei Fr.Bader mal gelesen zu haben, das man keinen Unterhaltsvorschuß bekommt, wenn der Vater nicht bekannt ist, den es gibt dann niemanden von dem man es zurück fordern kann ?! Und wenn er doch schon für ein Kind zahlt, heißt das doch das er zahlen kann, wieso solltest du drauf verzichten und das erste Kind bekommt alles !? Du MUSST ihn im Jugendamt als Vater angeben, dann muß er die Vaterschaft anerkennen oder es wird ein Vaterschaftstest über Gericht erwirkt, er kann sich nicht drücken !!! Lg
mirico11
Habs gefunden. Fragestellung vom 9.09 !!!
Edyta2013
vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe nicht vor den Staat zu betrügen. Bin zum ersten mal schwanger und für mich ist alles Neuland. Ich weiß nicht, wieso er sich so benimmt und als Vater nicht offiziell eingetragen werden will. Ich werde mit ihm nochmal darüber reden. Ich werde ihm als Vater eintragen, egal was er darüber denkt. Wenn er sauer ist und sich weigert ,dann habe ich Pech und wir werden Krieg führen MfG
Sternenschnuppe
Und sorry für meine harten Worte. Ich hatte auch so einen Vater für mein erstes Kind. Du gehst einfach zum Jugendamt nach der Geburt und beantragst die Beistandschaft. Die kümmern sich dann um alle finanziellen Rechte des Kindes, fordern ihn auf die Vaterschaft anzuerkennen, fordern Lohnabrechnungen von ihm. Notfalls klagt das JA dann für Dich auf Anerkennung. Zeitgleich beantragst Du Unterhaltsvorschuss. Sind meine ich 133€ derzeit. Bei mir waren sie sehr nett und es lief reibungslos. Nach der Anerkennung kannst Du dann eine neue Geburtsurkunde mit Vater abholen beim Standesamt. Alles Gute
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