Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unterhalt wärend der ausbildung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unterhalt wärend der ausbildung

crazysunshine

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hallo Frau bader, danke für ihre letzte antwort :) "primär pflichtig ist der KV für Sie u das Kind. Die Eltern nur, wenn Sie schnurgerade eine Ausbildung durchziehen u zwischendrin nichts abgebrochen haben bzw arbeitsslos waren" was ist wenn der KV nicht mehr zahlen kann als den grundsatz Kindesunterhalt? Ich bin 23. habe eine ausbildung abgebrochen vorab und war in elternzeit und derzeit bin ich arbeitslos bzw ausbildungssuchend gemeldet. dann wären ja sozusagen meine eltern raus, das Amt sagte das meine eltern mir bis zum 25sten Lebensjahr zu unterhalt verpflichtet sind, gilt das auch wenn ich was abgebrochen habe? Vielen Dank im vorraus Svenja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, arbeitslos und Ausbildung abgebrochen heißt, dass die Eltern raus sind Liebe Grüsse, NB


crazysunshine

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Ich und der KV waren icht verheiratet... lg


Sternenschnuppe

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Svenja, ich denke das Grundproblem ist, dass Du keine Ausbildung machst bei der Du was bekommst, sondern eine, bei der Du was bezahlen musst. Sozusagen Luxus. Hast Du eine abgebrochen, dann sind die Eltern raus. Der Staat aber auch, weil zu teuer. Erkundige Dich noch einmal wegen dem Bildungsgutschein. Da bekommst Du dann ALG1 , Kinderbetreuung bezuschusst und Deine Eltern können Dich ja auch dann unterstützen. Ich hätte auch gerne was anderes gemacht, aber das ist für uns nicht finanzierbar.


crazysunshine

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Bildungsgutschein nimmt die schule nur im bereich der altenpflege an.. also ergo geht definitv nicht warum nicht hatte die schule nicht gesagt.. das Jobcenter hatte das aber auch schon heute gesagt.. für meine eltern wäre das kein problem mit dem finanzieren, die machen das auch gerne.. aber ich würde hat trotzdem gern so wenig wie möglich von denen bekommen... einfach weil ich n eigenen haushalt habe und so.. deswegen erkundige ich mich hat gerne.. der staat würde mir aber auch kein geld geben, wenn meine eltern die schulkosten tragen.. dann hätte das amt ja im grunde nichts mit der schule zu tun.. aber das geht ja auch nicht.. hmmm Liebe grüßee und danke für deine antworten


Sternenschnuppe

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Wo ist dann das Problem ? Dann doch lieber die Eltern als der Steuerzahler. Und Du kannst es ihnen ja zurückzahlen später.


crazysunshine

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Das ist ne gute frage.. du hast da schon vollkommen recht.. ich glaube esist einfach so mein gewissen.. ich weiß die freuen sich da total drüber das ich das vorhabe und so.. aber trotzdem hab ich meinen eigenen haushalt seit ich 18 bin und halt auch n 3 jähriges kind.. und irgendwie hab ich da n schlechtes gewissen, weiß auch nicht wieso.. ich weiß ich müsste es nicht haben, aber deswegen wollte ich einfach wissen was mir zustehen könnte, damit ich denen nicht ganz so viel auf der tasche rum liege... wenn die das wüssten, würden die mir wahrscheinlich n vogel zeigen, aber da mach ich mir halt so meine gedanken.. ich glaub das problem liegt eher an mir... LG


Sternenschnuppe

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Mein schlechtes Gewissen wäre deutlich höher wenn mir fremde Menschen ( Steuerzahler ) meine Ausbildung finanzieren müssten, obwohl meine Eltern es locker könnten und es gern machen würden. Nutz die Chsnce die sich Dir bietet und schlag Dich nicht mit Ämtern rum, die Du nicht brauchst.


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