Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug während BeschäftigungsVerbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug während BeschäftigungsVerbot

Zana.rsmv

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Sehr geehrte Damen, Meine Frage ist: Ich bin in der beschäftigungs verbot weil ich in der Pflege arbeit und ich möchte umziehen in andere Bundesland. Wird ein problem sein wenn mein jetziger Arbeitgeber in Baden Württemberg ist und ich würde in Nrw wohnen? Im Oktober dieses Jahres ich muss mein Aufenthalt verlängern. Könnte bei Ausländerbehörde ein Problem bestehen weil ich in andere Bundesland wohne und mein arbeit 350 km entfernt ist? Also Anmeldung in Nrw und arbeit( Beschäftigung verbot) Wäre dankbar für ihre Antwort Zana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie können umziehen. Dann stehen Sie dem Arbeitgeber aber nicht zur Verfügung und werden auch keinen Lohn bekommen. Ausländerrecht berate ich nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, das wird ein problem. du darfst in der elternzei umziehen, kein thema. im BV aber NICHT. da du jederzeit für deinen AG erreichbar sein musst und theoretisch auch jederzeit wieder arbeiten musst, sollte dein AG eine Ersatztätigkeit für dich haben. Abmeldung würde gehen, dann kündigst du aber. das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. oder meinst du adress-ummeldung? eben das geht im bv nicht


Felica

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Du darfst nur schadfrei umziehen wenn du trotz Umzug jederzeit noch arbeiten könntest. Wie stellst du dir das bei 350km vor? Welches Bundesland ist egal, die Entfernung macht es. Ab Mutterschutz darfst du wohnen wo du magst, ohne das es Einfluss hat. Gilt auch für die EZ. Für das EG musst du halt in Deutschland gemeldet sein. Welchen Einfluss das auf Aufebthalt hat keine Ahnung.


Zana.rsmv

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Wieso darf man nicht. Man kan nicht ein mitarbeiter einsetzen wenn in der pflege arbeitet.


la-floe

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hi, ob du meinst, dass dein AG nicht nicht beschäftigen kann oder nicht ist unerheblich. Er kann dich nämlich auch in der Dokumentation einsetzen, Akten ordnen, leichte Putzarbeiten etcpp. Und dann bist du VERPFLICHTET, die Arbeiten auszuführen. floe


mellomania

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und zwar im büro! z.b. er muss immer schauen, ob er ersatztätigkeit hat. wenn ihm im büro jemand krank wird, muss er dich anrufen und du MUSST kommen.


Felica

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Gerade jetzt sieht man das in extrem vielen Firmen plötzlich HomeOffice möglich ist, wo es bisher nie ging. Erzieherinnen welche ohne Kinder in den Einrichtungen sind und dort andere Arbeiten machen. Corona zeigt gerade wie umdenken geht. Also, warum sollte es nicht so sein das deinem AG eine Lösung findet wie du arbeiten kannst, ohne das der Mutterschutz ein Problem darstellt.


marieseptember

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Hast du denn keine Wohnsitzauflage? (Da du von Aufenthaltsverlängerung schreibst) Oder ist diese an den Job gebunden?


Zana.rsmv

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Ist nicht an mein arbeit verbunden aber trotzdem muss ich mich nachweisen bei der Ausländerbehörde das ich ein job hab damit ich ein verlängerung bekomme.


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