Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrechtregelung bei Umzug ins Ausland wg. Arbeit mit alleinigem Sorgerecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrechtregelung bei Umzug ins Ausland wg. Arbeit mit alleinigem Sorgerecht?

Frankali

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Hallo, ich habe das alleinige Sorgerecht für meine fast 3jährige Tochter. Ihr leiblicher Vater hat uns zum wiederholten Mal im November verlassen. Ich hätte die Gelegenheit in der Schweiz eine gute Arbeitsstelle anzunehmen und will in die Schweiz auswandern. Was passiert da mit seinem Umgangsrecht, was ich ihm bisher nur wegen dem Gesetz gewähren muss. Mein jetziger Freund und meine Tochter verstehen sich super und er würde sie auch adoptieren, aber mein Ex-Freund stimmt nicht zu. MfG J.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wo Sie jetzt wohnen u ob das Umgangsrecht nahezu ausgehebelt wird. Im zweifel entscheidet das ein gericht. Tatsachen schaffen! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Letztlich ändert sich an dem Umgangsrecht NICHTS. Es kann auch sein dass, sollte Dein Ex gerichtlich gegen Deinen Wegzug vorgehen, ein Gericht Dir zwar den Umzug gestattet, dem Kind aber nicht. Das hat nichts damit zu tun ob er nun Sorgerecht hat oder nicht. Frau Bader schreibt dazu dass die Gericht allerdings, sollte die Mutter bereits umgezogen sein, meist nichts mehr ändern. LG Sabine


Sternenschnuppe

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Kommt auf die Entfernung an. Wenn Du nahe der Grenze wohnst muss sich ja nicht gravierend was verändern. Es kann sein, bei größerer Entfernung, dass der Umzug des Kindes verboten wird, oder Du vielleicht auch die Umgangskosten zu tragen hast , da Du die Entfernung schaffst. Rede mit Deinem Ex, vielleicht findet ihr auch ohne Gericht eine Lösung. Und noch viel wichtiger, akzeptiere dass ER der Vater des Kindes ist, für immer !!! Wie lange bist Du mit Deinem Freund zusammen ? Ja maximal 8 Monate. Auch wenn Du keine Lust mehr auf Deinen Ex hast, das Kind hat ein Recht auf seinen Vater, der sich ja laut Deinen Schilderungen auch kümmert.


Sternenschnuppe

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Dazu müsst ihr mindestens ein Jahr verheiratet sein, ein paar Jahre mit Kind zusammen wohnen und es muss dem Kindeswohl deutlich dienen. Eine Vater-Kind-Beziehung muss da sein, das Kind muss aufegklärt sein und wird befragt ob es das selbst will. Der Vater muss zustimmen. Nur wenn das alles so zutrifft, dann hat man eine Chance dass es klappt ! Ich habe es durch vor ein paar Jahren und hier hat der leibliche Vater das Kind nie sehen wollen ! Versteh das bitte nicht als Angriff, aber egal was zwischen Euch als Paar war, er wird immer ihr Papa bleiben. Ich wünsche Dir da echt Einsicht.


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