Mitglied inaktiv
Wenn mein mann nach einer Trennung zurück in sein Heimatland geht, wie wird dann der Umgang geregelt? Muss ich ihm die Kinder dorthin "schicken"? Muss er seine Rechte hier wahrnehmen? Danke
Hallo, das kommt darauf an, wo. Wenn Sie zB in Trier leben und er in Luxenburg ist es etwas anderes als wenn Sie in Hamburg leben und er in Sizilien. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Lateinamerika und Deutschland
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Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Anliegen an Sie, wobei ich Ihre Hilfe benötige und hoffe, dass Sie mich dabei unterstützen können. Der Vater meines Sohnes, lebt im Ausland. Er hat ein Visum beim deutschen Konsulat gestellt und erbittet die Möglichkeit zu bekommen, in Deutschland arbeiten zu dürfen, damit er für unser gemeinsames Kind ...
Hallo Fr. Bader, zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc. Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...
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Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
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