Wunder44
Hallo Frau Bader, wie oft darf ein Vater sein Kind sehen - im Alltag und wie sieht es mit den Ferien aus, wenn man das Ganze laut Gesetz betrachtet ohne individuelle Absprachen? Wie häufig darf man als Vater sein Kind dann sehen, da gibt es doch sicherlich klare Regelungen, auch was den Urlaub betrifft? Wie erreicht man es außerdem, dass man sein Kind häufiger sieht als per Gesetz, wenn die Mutter das nicht möchte? Vielen Dank!
Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA/ Gericht im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB
AA19
Ich hörte mal von jedem 2. Wochenende und da wäre das sogar festgelegt von Freitag Abend bis Sonntag Nachmittag?... Ich meine wenn die Mutter sich nicht äußert oder sagt der Vater kümmert sich nicht ausreichend und sie daher wenig Umgang wünscht, dann entscheidet das Jugendamt?...es muss doch also irgend etwas geben, eine Grundlage was für Alltag und Ferien gilt?
Wunder44
Habe auch von dieser Sache mit dem Wochenende gehört, aber ich frage mich wie es weiter geht nach der Trennung ,dann geht man erstmal zum JA und was, wenn man sich nicht einigen kann, Gericht? Es muss doch also irgend etwas geben das festgesetzt ist?
cube
Gesetzlich geregelt ist, das das Kind ein recht auf Umgang mit beiden Eltern hat. Wie genau das dann geregelt wird, hängt vom Einzelfall ab. Ziel ist jedenfalls, das Kind eine Bindung zu beiden Elternteilen hat - weswegen einige/immer mehr? Richter das Wechselmodell favorisieren. Ansonsten ist eine gängige Regelung die mit jedes 2. WE von Freitag bis Sonntag und Ferien hälftig. Will der Elternteil, bei dem Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, mehr Umgang und zB die Mutter verweigert das/es ist keine Einigung möglich, entscheidet tatsächlich letztendlich ein Gericht. Derjenige, der sich also bzgl. Umgang nicht gut behandelt fühlt, sollte erst mal zum JA und dieses um Hilfe bitten. Nützt das nichts, Gericht.
Wunder44
Von wann genau Fr bis So? Ist es also doch irgendwie festgelegt? Weniger geht also nicht, das ist das Minimum? Und wenn das Kind noch im Kindergarten ist, nimmt man nur die Ferien des Kindergartens und sobald es in der Schule ist die großen Schulferien oder die Urlaube der Eltern...? Drei Wochen am Stück weg im Sommer ist ja unschön...
cube
Das, was du willst, gibt es nicht: ein Gesetz, in dem steht, dass Person A von Tag x, 8.15 Uhr bis Tag y, 17.25 Uhr sein Kind bei sich haben darf. Siehe oben: der generelle Anspruch des Kindes auf Umgang ist gesetzlich verankert. Alles andere ist entweder Absprache unter den Elternteilen oder eben durch JA oder Gericht festgelegte Umgangszeiten. Das JA versucht, zu vermitteln - das Gericht legt verbindlich fest. Wie sollte es klappen, genau Zeiten per Gesetz festzulegen? Du schreibst es selbst - wie lange ist Kind zB im KiGa? Das eine bis 14.30 Uhr, das andere bis 16.30 Uhr. Wann hat Elter A Arbeitsende? Ein Gesetz, das nun vorschreibt, Kind müsse um 14.30 Uhr abgeholt werden, um dann bis x bei Elter A bleiben zu können wäre doch eine Katastrophe für Elter A, der aber bis 16 Uhr arbeiten muss und sein Kind gar nicht früher abholen kann. An erster Stelle steht auch das Kindeswohl. Einfach nur etwas wollen, weil es dein Recht ist, wird nicht funktionieren wenn du dich gar nicht ausreichend zB kümmern kannst. Ein Baby, welches noch gestillt wird, wird kaum von Fr-So zum Vater gehen. Der Umgang wird dann nach und nach ausgeweitet. Ein Kind, um das sich der Vater bisher nicht gekümmert hat, wir kaum dazu verdonnert werden, mit einem ihm fremden Menschen plötzlich das ganze WE verbringen zu müssen. Kümmert sich der Vater jetzt zuverlässig, wird der Umgang später eben ausgeweitet. Ein Vater, der täglich 10 Std. arbeitet und sich also tagsüber gar nicht um ein Kleinkind kümmern kann wird kaum ein Wechselmodell erwirken können. Usw Ich nehme an, es geht darum, dass du mehr Umgang möchtest, deine Ex-Partnerin nicht. Wird im Zweifel vor Gericht landen und dort genau für euren Fall entschieden.
cube
erwähnte ich oben. Bei ganz vielen Umgangsstreitigkeiten scheint es aber darum gar nicht zu gehen. Sondern vielmehr darum, das man dem anderen "schon zeigen wird, wie der Hase läuft" oder ähnliches. Da werden dann unter dem Deckmäntelchen "Umgangsrecht" die zur Trennung geführt habenden Streitigkeiten weitergeführt oder einfach die Wut/verletzten Gefühle auf den anderen darüber ausgelebt, dass man ihm einfach nichts mehr einfach machen will. Das hat aber dann nichts mit wirklich gewünschter Zeit mit dem Kind zu tun oder gar Kindeswohl - da werden dann nur noch eigene Befindlichkeiten auf dessen Rücken ausgelebt. Will man also wirklich mehr Umgang als der andere billigen will, geht man erst mal zum JA und versucht darüber eine Einigung zu finden. Klappt das nicht, Gericht. Aber eben gut überlegen, ob es einem wirklich ums Kind geht oder doch nur ums ich selbst.
Mitglied inaktiv
wenn du eine Trennung befürchtest, wende dich ans Jugendamt und lass dich beraten, dann bist du auch der mutter einen schritt voraus und du signalisierst schon im Vorfeld Interesse. Gesetze gibt es keine, ebensowenig wie die Düsseldorfer Tabelle, das sind nur Anhaltspunkte....
desireekk
Es geht primär um die Interessen des Kindes! Hallo, Zeile es geht weniger darum welche Rechte der Vater hat, als darum welche Rechte das Kind hat. Nach dem Gesetz (BGB) hat in aller erster Linie das Kind ein Recht auf Umgang mit dem Vater. Nach dem Gesetz haben beide Elternteile so viel Umgang wie möglich mit dem anderen Elternteil zu ermöglichen. Mehr, oder genauere, Regelungen gibt es im Gesetz nicht der Rest ist gesprochenes Recht (also von Richtern erlassen). Generell gilt die Regelung: je kleiner das Kind umso häufiger, aber dafür kürzer ist der Umgang mit beiden Elternteilen. Je älter das Kind, umso länger die einzelnen Umgangsblöcke, dafür aber eben etwas seltener. Allgemein hat sich eben die Praxis eingeschlichen, dass ab circa Schulalter (spätestens) das Kind jedes zweite Wochenende bei dem anderen Elternteil ist, dazu noch die Hälfte der Ferienzeiten. Aber noch mal: Das ist nicht optional, besonders die Ferienzeiten. Es gibt viele Väter, die das als optional sehen und wenn es ihnen gerade in die Urlaubsplanung passt, dass sie ihr Kind dann in den Ferien nehmen. Aber genau darum geht es nicht. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung und Umgang. Und genau das müssen die Eltern gewährleisten. Ob sie das in ihrer Urlaubsplanung bequem unter bringen können oder nicht ist hier gar nicht die Frage. Es ist quasi quasi eine Verpflichtungen, keine Wahlmöglichkeit. LG D
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