Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitarbeit nach Elternzeit

MFY2012

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Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Voraussetzung ist: 1. Der Betrieb hat mehr als 15 AN 2. Sie arbeiten dort mehr als 6 Mo 3. Sie haben den Antrag mind 3 Mo vor dem geplanten Beginn gestellt unter Angabe der gewünschten Zeiten (auf die kein Anspruch besteht). Am bestens schriftlich. 4. Der AG kann keine betrieblichen Gründe einwenden.   Liebe Grüße NB  


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