Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stufenaufstieg im TVöD

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Stufenaufstieg im TVöD

Vicky167

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beschäftigte im Ö.D. (Bund). Ich habe zwei Fragen an Sie: 1. Wird der Stufenaufstieg im TVöD (Bund) bzgl. der Elternzeit Tage- oder Monatsweise berechnet? Beispiel: Anfang Elternzeit: 10.10.2015, Ende Elternzeit: 15.08.2016. Während der Elternzeit ruht der Stufenaufstieg. Wie wird der folgende Stufenaufstieg berechnet? 2. Mindern die Kinderpflegekrankentage (Sonderurlaub ohne Entgeltzahlung; Entgeltersatzzahlung durch die Krankenkasse) den Stufenaufstieg? Vielen Dank! Viele Grüße Vicky167


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte mal hier lesen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-141-behandlung-der-elternzeit-im-tvoed-arbeitsverhaeltnis_idesk_PI13994_HI978421.html Liebe Grüße NB


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