R. a. m. o. n. a
Hallo Fr. Bader Ich bin seit Anfang September schwanger und habe direkt zum 1.10. in die Steuerklasse 5 gewechselt damit in der Elternzeit mehr ausgezahlt wird. Die Chefin war Anfang Oktober im Urlaub und meinte die lohnabrechnung wäre schon fertig erstellt und das würde dann rückwirkend in der nächsten lohnsteuerabrechnung stehen. Nun bin ich seit Mitte Oktober von ihr aus im beschäftigungsverbot gekommen und heute wurde mir immer noch dasselbe Gehalt überwiesen (?). Es hätte durch den steuerklassenwechsel doch nun mehr sein sollen oder jetzt doch nicht durch das beschäftigungsverbot? Mit freundlichen Grüßen Ramona
Hallo, Sie hätten bei der 5 weniger rausbekommen müssen. Liebe Grüße NB
Andrea6
Du hast sicher vorher Kl. 4 gehabt - wieso dann in die 5 wechseln, bei der die Abzüge deutlich höher sind?
lilly1211
Dein Mann nimmt Elternzeit oder? Er will mehr ausgezahlt haben ja? Oder doch du? Mit der 5 bekommst du deutlich weniger ausgezahlt und dein Mann mehr. Ist es das was ihr wollt? Was hattet ihr vorher? 4/4? Wie wurde denn dein Mann nun abgerechnet? Wenn du die 5 hast hat er ja die 3. Bei ihm wird also deutlich weniger abgezogen. Wenn dir nun noch die 4 berechnet wurde habt ihr deutlich zu wenig bezahlt, müsst also mit einer Nachzahlung rechnen. Und eigentlich hätte die 5 im BV auch berechnet werden müssen ja. Nur das mit dem mehr rauskommen ist mir ein Rätsel, es wäre selbstverständlich weniger was rauskommt als Gehalt und dann auch als dein Elterngeld. Beim Mann wäre es mehr.
R. a. m. o. n. a
Mist... Dann meinte ich das ich in die 3 bin damit mehr rauskommt
Felica
habt ihr euch vorher beraten lassen und alles durchgerechnet? Weil bei Kombi 3/5 habt ihr eine extrem hohe Gefahr das iht Steuern nachzahlen müsst.
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