Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Pflege (ambulant)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot Pflege (ambulant)

Minnie321

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Hallo... Ich arbeite als Helferin in der ambulanten Pflege und bin in der 15 Woche schwanger. Ich habe meinen Chef bereits vor einigen Wochen über die Schwangerschaft informiert. Nun ist es ja so,dass man laut Mutterschutzgesetz bestimmte Sachen nicht mehr machen darf,z.B. spritzen usw. Daran wird sich gehalten. Aber wie sieht es aus mit Klienten duschen? Hauswirtschaft in privaten Haushalten,sprich Reinigungsarbeiten die eben so anfallen? Das wären ca. 4-5 Stunden Hauswirtschaft am Tag. Aber hat man da nicht trotzdem Sturzgefahr, schweres Heben usw.? Wie wird das in solchen Fällen gehandhabt?   Lg  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um diese Asukünfte rechtssicher und für den AG verbindlich zu erhalten sollten Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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was steht denn in der gefährdungsbeurteilung?


Minnie321

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Ich weiß nicht, was dort drin steht. Habe keine Gefährdungsbeurteilung gesehen. Mein Chef hat nur gesagt, dass ich nicht mehr spritzen darf und die schweren Bettpflegen wegfallen.🤔


Minnie321

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Man liest so viele Sachen auf Internetseiten, sodass man am Ende gar nicht mehr durchsteigt.🫣


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