MaBri
Sehr geehrte Frau Naber, mein Mann und ich befinden uns derzeit in den Steuerklassen 4 / 4 . Nach der Entbindung möchten wir in 3 / 5 wechseln. Meine Frage ist nun, erhalten wie trotzdem das Eltergeld entsprechend ( 65 %) meines Durchschnittnettolohns oder müssen wir damit rechnen, dass uns dann aufgrund der neuen Steuerklasse mehr vom Elterngeld abgezogen wird,
Hallo, es gelten die Monate VOR der Geburt, ein Lohnsteuerklassenwechsel zu einem späteren Zeitpunkt ist unwesentlich Liebe Grüsse, NB
kiki-oliver
hallo, das elterngeld wird anhand des durchschnittgehaltes der letzten 12 monate errechnet. der steuerklassenwechsel nach der geburt hat damit nichts zu tun. lg und alles gute kiki
MaBri
Das sind mal gute Nachrichten !! Vielen lieben Dank !
Mitglied inaktiv
Hallo, der Wechsel hat mit dem Auszahlungsbetrag nicht zu tun - ABER: das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. D.h. dass zur Berechnung des Steuersatzes das Elterngeld mitgerechnet wird, und somit Euer Steuersatz steigt. Wenn Dein Mann nun in Steuerklasse 3 sehr wenig Steuern vorausgezahlt hat, dann werdet Ihr eine große Nachzahlung leisten müssen. Eine Steuererklärung MUSS gemacht werden wenn man Lohnersatzleistungen (dazu zählt auch das Elterngeld) bekommen hat. LG Sabine
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