Marmita
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund meiner Arbeit komme ich ins individielle Beschäftigungsverbot und meinem AG reichte nur die mündliche Mitteilung aus, dass ich schwanger bin und wann der vorraussichtliche ET ist. Nun möchte eine Dame aus dem Steuerbüro dennoch einen ärztlichen Attest, dass ich schwanger bin und wann der ET ist. Eine Kopie des Mutterpasses reicht ihr nicht aus (angeblich falls Nachfragen von der KK kommen wegen dem Beschäftigungsverbot). Nun ist es so, dass für die Bescheinigung Kosten anfallen und diese der AG ja zahlen muss. Nun hat er aber die Bescheinigung nicht verlangt sondern die Dame aus dem Steuerbüro. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem AG und möchte ihm die Kosten nicht aufbrummen. Hat sie das Recht eine Bescheinigung einzufordern? Danke Ihnen
Hallo, nur der AG, § 5 MuSchG. Das Steuerbüro ist nicht Ihr Vertragspartner Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Das Steuerburo arbeitet doch im Namen deines Ag oder nicht? Also wegen 5 oder 10 Euro würde ich jetzt keinen Stress machen.
Marmita
Hallo, das Steuerbüro arbeitet zwar für den AG aber die persönliche Erfahrung dieser Dame war, dass der Arzt ein Attest automatisch ausstellt. Das ist jedoch fasch. Da mein AG alles mit mir persönlich bespricht und es nie über Dritte geht, wundere ich mich über diese Forderung der Steuerfachangestellten. Es geht mir nicht um diese Paar Euro, sondern um das Prinzip.
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