Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steht mir als Hausfrau ein Taschengeld zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Steht mir als Hausfrau ein Taschengeld zu?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, mein Mann streitet mit mir immer über das Geld. Nun habe ich ihm gesagt, daß mir sowieso 5 % Taschengeld vom Nettogehalt als Hausfrau (Mutter in Elternzeit) zustehen. Mein Mann will das nicht glauben, ich soll ihm das Gesetz nennen. Und das ist mein Problem, wo steht der Taschengeldparagraph für Hausfrauen? Vielen Dank und liebe Grüße Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, gilt die Zeit als Hausfrau und Mutter als Lücke im Lebenslauf (nach Beendigung der 3 Jahre Elternzeit)??? Habe nach Beendigung der Elternzeit einen Minijob für ein paar Monate gemacht, musste ihn aber aus organisatorischen Gründen wieder aufgeben und bin nun wieder Hausfrau und Mutter. Wenn ich mich zukünftig bewerbe und im ...

hallo, möchte gerne meine lebenslauf aktualisieren und weiss nicht so genau wie ich die zeiten ab der Schwangerschaft eintragen soll. Meine letze Eintragung war: 01.01.2009 - 31.12.2009 Beschäftigung in der Fa.... als .... Ich hatte damals ein jahres vertrag gehabt, der nicht mehr verlängert wurde. Ich wurde dann praktisch arbeitslos.in de ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau erwartet im August unser 3. Baby und wird sich als Hausfrau und Mutter betätigen. Mein befristeter Arbeitsvertrag (10 Monate, kein Anspruch auf ALG1) endet im Juli. Könnte sein, dass ich nicht sofort wieder Arbeit finde. Kann ich als Vater in dieser Situation Erziehungsgeld beantragen und für wie lange? (M ...

hallo, habe nochmal eine frage an Sie ich bin Hausfrau, bin zwar nicht arbeitslos gemeldet, aber eben nicht erwerbstätig. Bekomme auch keine sozialleistungen (ausser betreuungsgeld für sohn, kindergeld). Werdene Mütter die arbeiten bekommen ja von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld/Mutterschutzgeld bis zur Geburt (also 4 wochen vorher und ...

Hallo, wie ist die gesetzliche Regelung hinsichtlich Elterngeld bzw. Elternzeit bei einem verheirateten Ehepaar (Sie: Hausfrau ohne Einkünfte, ER: Arbeitnehmer)? Könnte man in einem Extrembeispiel wie folgt vorgehen: Geburtstermin 1.4.2016 Er: Elternzeit mit Elterngeldbezug für 12 Monate Sie: Kein Antrag Würde es in diesm Fall funktioniere ...

Hallo Frau Bader, mein Mann ist angestellt (Einnahmen über die Einkommensgrenze, freiwillig pflichtversichert) und möchte nach der Geburt unseres Babys (für 21.12.2015 geplant) die volle Elternzeit nehmen. Ich habe seit Juli 2014 nicht gearbeitet (auch keine staatlichen Zuschüsse beantragt). Mein Mann wird nun die Elternzeit beantragen un ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein 1 Jähirges Kind und bin nun mit dem 2. Kind schwanger. Ich habe seit der Geburt meines 1. Kindes nicht mehr gearbeitet und möchte auch weiterhin zuhause bleiben. Erhalte ich nun dennoch Elterngeld für Kind Nr. 2? Vielen Dank. Viele Grüße

Liebe Frau Bader, in der aktuellen Corona-Situation bin ich gerade sehr verunsichert, deshalb überlege ich, ob ich meine Elternzeit nochmals verlängern kann: Ich habe bei der Geburt Elternzeit bis zum 2. Geburtstag eingereicht (März 2020), nach 1,5 Jahren bin ich Teilzeit in Elternzeit wieder zurück in den Job. Da habe ich schnell festges ...

Darf man Hausfrau sein? Wenn man zwei Kinder hat. Eins in den Kindergarten geht und eins unter drei Jahren ist und in die Kita geht. Und man alleinerziehend ist. Und Unterhalt bekommt. Man aber trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen ist. Darf man dann bis das Kind drei Jahre alt ist, zuhause Hausfrau sein? Oder muss man theoretisch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch bis Oktober in Elternzeit. Wir haben 3 Kinder (7, 3, 1). Der Große kommt jetzt gleich in die Schule. Ich bin den ganzen Tag beschäftigt mit Hausarbeit und den Kindern. Wir wohnen in unserem eigenen Haus mit Garten und noch einen Hund. Mir wird ehrlich gesagt etwas unheimlich, wenn ich daran denke wieder arb ...