schalfan
Liebe Frau Bader, in der aktuellen Corona-Situation bin ich gerade sehr verunsichert, deshalb überlege ich, ob ich meine Elternzeit nochmals verlängern kann: Ich habe bei der Geburt Elternzeit bis zum 2. Geburtstag eingereicht (März 2020), nach 1,5 Jahren bin ich Teilzeit in Elternzeit wieder zurück in den Job. Da habe ich schnell festgestellt, die geplanten Stunden waren zu viel und das Kind war nicht gut eingewöhnt, deshalb habe ich die Stunden reduziert und die Elternzeit um ein halbes Jahr verlängert (bis September 2020). Aktuell arbeite ich also TZ in Elternzeit im Home Office mit Kind, ich will aber mein Kind unter diesen Umständen nicht in die Kita schicken und würde lieber noch ein halbes Jahr, bis zum 3. Geburtstag (also Sept. 2020 - März 2021) zu Hause bleiben, ohne Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. (Bis September ist das Home Office kein Problem) Habe ich einen Anspruch auf eine 2. Verlängerung der Elternzeit? Und kann ich von wenigen Stunden TZ in Elternzeit auf gar keine Stunden reduzieren (2. Änderung der Stundenzahl) Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Hallo, ja, mit Frist 7 Wo können Sie die Verlängerung der EZ beantragen. Liebe Grüße NB
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