Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ss erst nach Gehaltserhöhung bekannt geben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ss erst nach Gehaltserhöhung bekannt geben?

Judith321

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Liebe Frau Bader, Mir wurde von meinem Chef im letzten Jahr im Mitarbeitergespräch eine Stellenanpassung versprochen. Ich erfülle die "neuen" Aufgaben auch schon, sogar schon vor dem Gespräch ohne dafür anders entlohnt zu werden. Leider zieht sich dieses Thema nun bald seit einem Jahr zwischen Personal und meinem Vorgesetzten und keiner ist so wirklich dahinterher. Ich frage ca alle 2 Wochen nach aber es geht nur schleppend voran. Mein Chef meinte aber vor ein paar Wochen, dass er davon ausgeht dass das Thema spätestens zum nächsten Ma Gespräch also April 2021 erledigt sein wird. Jetzt bin ich aber schwanger in der 15.woche und bin mir sicher, dass ich die Stelle und das Gehalt nicht bekomme wenn ich davon reichte. Einen gefährlichen Job habe ich nicht, nur Büro Tätigkeit, es würde sich also auch nichts durch das MuSchuG ändern bei mir. Ist es vertretbar wenn ich meinen AG erst nach Erhalt der Stelle über meine Schwangerschaft informiere? Wie ist das mit schadensersatz weil er dann erst später nach Ersatz schauen kann? Ich arbeite in einer Position die zwar eine lange Einarbeitung benötigt aber ich mache das nicht alleine sondern habe einen Kollegen der das gleiche kann wie ich. Ich bin sicher, dass die Firma eh nicht früher nach Ersatz suchen würde auch wenn sie es früher wüssten. Was raten Sie mir?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde erst einmal den neuen Vertrag mitteilen und dann die Mitteilung machen. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, ist vertretbar. Auch wenn du dann die EZ nutzen solltest dir was neues zu suchen wenn es richtig blöde läuft. Du bist, auch wenn es einigen Damen nicht passt, nicht verpflichtet deinem AG von der Schwangerschaft etwas zu sagen. Nur kannst du dich dann eben auch nicht auf das Mutterschaftsgesetz beruhen, das gilt erst ab dem Moment wo der AG von der Schwangerschaft etwas weiß. Zudem, wie soll der AG herausbekommen sein wann du etwas von der Schwangerschaft weißt? Den Einsicht in den Mutterpass darf er nicht nehmen und nur über diesen könnte er es erfahren. Alles andere nur mit deiner Zustimmung, also Auskunft vom Arzt, Hebamme usw. Der AG kann verlangen das du ihm die Schwangerschaft beweist, sobald er Kenntnis von dieser hat, dann lässt du dir auf seine Kosten diese vom Arzt ausstellen. Da steht aber dann nur das Datum der Ausstellung, die SSW, der ET und der beginn des Mutterschutzes drauf. Nicht wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Laut Gesetz sollst du es dem AG zwar zeitnah mitteilen, musst es aber nicht. Übrigens, wenn du nachweisen kannst das du die Stelle ohne Schwangerschaft bekommen hättest, hättest du vor Gericht gute Chancen das du gewinnst.


KielSprotte

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Die Frage dürfte viel mehr sein, ob du es noch bis April (also mdst. rd. 6 Wochen) für dich behalten kannst, wenn du jetzt schon in der 15. Woche bist.....irgendwann wird es ja sichtbar und aus Erfahrung kann ich sagen, dass das quasi "über Nacht" passieren kann.


mellomania

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was ist, wenn das noch länger geht mit der Erhöhung? wenn das jetzt schon so lange ging, dann könnte es sein, dass das noch monate geht. dann musst du neu entscheiden...es obliegt dir, aber solange der AG halt nix weiß, gilt das mutterschutzgesetz für dich nicht...


Judith321

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Ich arbeite momentan nur noch im Homeoffice. Den Bauch zu verstecken klappt daher ganz gut. Ich denke, dass ich das auch noch bis April schaffen würde :)


mellomania

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is halt blöd wenn das ganze auf sich warten lässt mit der tatsächlichen umsetzung.


KielSprotte

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Ich denke, dass du deinem AG natürlich nicht "Schadensersatzpflichtig" bist, aber du für dich entscheiden solltest, ob du nach der EZ noch weiter in der Firma (und der Position) arbeiten willst. Denn mal ehrlich, die Firma wird dir nicht glauben, dass du erst im 5./6. Monat von der Schwangerschaft erfahren hast.....sondern genau das denken, was ja auch richtig ist: erst Beförderung, dann Bekanntgabe. Falls du also ein Interesse daran hast, auch nach der EZ noch längerfristig und gut dort arbeiten zu wollen, dann würde ich mit offenen Karten spielen, wenn du keinen gesteigerten Wert auf die Firma legst und sicher sein kannst innerhalb der EZ eine gleichwertige Stelle in einer anderen Firma zu bekommen dann verschweige es weiter. Denn eines sollte dir klar sein - irgendeinen Grund wird sich finden, wenn man dich loswerden will....... Anderer Aspekt: willst du nach der EZ gleich wieder VZ arbeiten? Bei deinem jetzigen AG hättest du die Möglichkeit TZ innerhalb der EZ zu arbeiten, ohne das dein VZ-Vertrag futsch ist. Wenn du in einer anderen Firma TZ anfängst, bleibst du mit Pech ewig TZ, da kein VZ-Vertrag in der Hinterhand. Letztlich muss du das alleine für dich entscheiden.


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