Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderkündigungsrecht Hort

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderkündigungsrecht Hort

Susanne D.

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Hallo, wir ziehen nun kurzfristig zum 01.08., in den Sommerferien um. Stichtag der Kündigung zum Hort wäre erst der 31.08.2016. Das steht aber in der Hortbedingung: §4 Kündigung des Betreuungsvertrages (1) Der /die Sorgeberechtigte/n kann/können den Betreuungsvertrag grundsätzlich wie in der Anmeldung formuliert kündigen. Ausnahmen: a) Wegzug des/der Sorgeberechtigten Ist meine, bereits letzte Woche geschickte Kündigung zum 31.07.2016 gültig ? Denn wir ziehen ja weg. Danke für Ihre Hilfe. MfG Susanne D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kann hier keine Verträge prüfen - bitte die Hinweise lesen Liebe Grüße NB


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