Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstständig schwanger Mutterschutz Nachtarbeit und Co.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbstständig schwanger Mutterschutz Nachtarbeit und Co.

Katinka die Erste

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z.Z. in der 13. SSW und arbeite als selbstständige Projektmanagerin in der chemischen Forschung. Unterschiedliche Hochschulen und private Forschungsinstitute sind meine langjährigen Auftraggeber. Zum einen verbringe ich häufig Arbeitstage in Chemie- und Biochemieversuchslaboren. Zum anderen gibt es Events, an denen ich teilnehmen muss, die teils auch zu Nachtzeiten von 19:00 bis 4:00 Uhr morgens (Sommerfeste, Sitzungen etc.) stattfinden. Inwieweit greift für mich als Selbstständige der Mutterschutz in Bezug auf... 1. Arbeiten im Chemielabor (u.ä.)? Darf ich das überhaupt? 2. Nachtschichten? Ist das für mich als Selbstständige erlaubt? 3. Ich möchte meine Auftraggeber nicht vor den Kopf stoßen, aber ich möchte durch meine Arbeit auch kein Risiko in meiner Schwangerschaft eingehen. Wie kann/muss ich mich verhalten? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, Mit freundlichen Grüßen Katinka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht. D.h., sie müssen selber entscheiden, welche Arbeiten sie ausführen und welche nicht. Leider ist es bei uns Selbstständigen so, dass wir nur dann Geld bekommen, wenn wir auch arbeiten. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Da du selbstständig bist gelten für dich die mutterschutz Gesetze nicht. Es liegt in deinem Ermessen ob du solche Aufträge annimmst Risiko der Selbstständigkeit


Dojii

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Bei Selbstständigen greift das Mutterschutzgesetz gar nicht, da es nur auf angestellte Mütter Anwendung findet. Als Selbstständige bist du nur dir selbst verantwortlich und musst selbst entscheiden, welche Arbeiten du wann weiter ausführen willst/kannst und welche eben nicht.


Mitglied inaktiv

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Ein mögliches BV, wo du ja hinaus möchtest, gibt es für Selbstständige nicht. Das Mutterschutz Gesetz findet für dich keine Anwendung.


Mitglied inaktiv

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Du musst die Verantwortung für dich und dein Ungeborenes selber wahrnehmen und die nötigen Entscheidungen auf eigene Kosten treffen.


Katinka die Erste

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@Saarlandmami2, bitte sei vorsichtig mit solchen Interpretationen und Unterstellungen! Ich möchte in keinster Weise auf ein BV hinaus, denn ich bin SELBSTSTÄNDIG und muss zusehen, dass ich durch regelmäßige Aufträge Geld verdiene! Meine Fragen zielen darauf ab, meine Schwangerschaft und die Sicherheit für mein Baby mit einer bestimmten Art von Aufträgen (Chemielabor, Nachtarbeit) in einen vernünftigen Einklang zu bringen. Wenn es nach mir ginge, würde ich einfach niemandem von der Schwangerschaft erzählen und einfach alles so weiter machen!


Felica

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Greift gar nicht. Das musst du selbst entscheiden. Dafür bist du selbst ständig verantwortlich.


Strudelteigteilchen

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Du DARFST - rein rechtlich, und alleine darum geht es hier - alles. Du bist nicht verpflichtet, Deinen Auftraggebern von Deiner Schwangerschaft zu berichten. Du mußt Dich auch selber darüber informieren, welches Risiko von welchen Arbeiten ausgeht - und ob Du bereit bist, das zu tragen. Ich muß ja ehrlich zugeben, daß ich das generelle Nachtarbeitsverbot für Schwangere noch nie nachvollziehen konnte. Inwiefern ist Nachtarbeit speziell für Schwangere belastender als Tagarbeit? Ich habe 1995/96 schwanger in einem Projekt gearbeitet, wo wir nur nachts freien Zugang auf die Server hatten, weil die tagsüber im Produktivbetrieb waren. Ich fand das sogar angenehmer als tagsüber - die Maschinen standen still, es war ruhiger und wir hatten keine Hektik, die Server schnell wieder hochzufahren, weil das ganze Band stand. Ich wußte gar nicht, daß ich schwanger nachts nicht arbeiten darf, mein Chef war auch ahnungslos und die PA wußte davon nichts, weil es im Projekt nur eine pauschale Arbeitszeiterfassung gab. Das Kind hat scheinbar nicht wesentlich gelitten, es macht gerade seinen Bachelor in Wirtschaftsingenieurwesen - also genau in dem Arbeitsbereich, den es damals irgendwie "miterlebt" hat ;-). Wie auch immer: Du bist alleine Dir und Deinem Baby verantwortlich. Rein rechtlich darfst Du komplett alleine entscheiden, was und wie Du arbeitest.


Felica

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Das habe ich auch noch nie verstanden. Evtl eine begründung weil schwangere oft müder sind. Aber mich hat das mittags mehr betroffen wie nachts. Ich verstehe aber einige Punkte nicht. Auch diese 5kg -Regel nicht. Die hat man ja mitunter schon mit einem neugeborenen und in der Frühschwangerschaft hat es auch keine Auswirkungen. Dafür aber denken dann viele weil sie mal ihre Einkäufe alleine getragen haben, droht jetzt eine FG. Ich persönlich würde die 5kg weglassen und allgemein sagen, Schwangere sollen nicht dauerhaft mehr wie 10kg tragen. Aber blöderweise werden wir nicht gefragt


Mitglied inaktiv

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Die 5kg-Regel bezieht sich auf regelmäßiges Heben, Tragen und Bewegen. Zum Beispiel an einem Kassenband. Das heißt, im Minutentakt, oder häufiger kommen die zu tragenden Gegenstände an. Und da macht die 5-kg-Regel doch Sinn, wenn man das bis 8,5 Std. am Tag, und bis 40 Std. die Woche macht. Für gegentliches Heben, Tragen und Bewegen gibt es die 10kg- Regel. Die macht m.E. auch Sinn. Nicht weil man bei 12 kg eine FG hätte, sondern weil es Frauen gibt, die 12 oder 15 kg nicht tragen können, ohne einen harten Bauch zu bekommen. Das sind sehr sichere Grenzen. Genau wie bei einem Haus die Statik. Die Statik ist so ausgelegt, dass das Haus auch bei 10fach höherer Belastung noch nicht zusammenfällt. Die Grenzen sind so sicher, dass auch bei 15 kg noch keine Fehlgeburt geschieht. Vorausgesetzt, gesunde Frau, normal verlaufende Schwangerschaft.


Felica

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Ich weiss das, aber gefühlt 90% aller Schwangeren stellen sich an. Zumindestens die wo es das erste Kind ist. In der Meinung man dürfte nie und nimmer mehr wie 5kg tragen.


Mitglied inaktiv

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Du hattest geschrieben: Ich verstehe aber einige Punkte nicht. Auch diese 5kg -Regel nicht. Und deswegen habe ich sie erklärt. Verstehst du sie jetzt? Ich weiß und finde es schade, dass viele Schwangere und auch Arbeitgeber davon ableiten, Heben und Tragen über 5 kg wäre eine echte Gefährdung und es drohe dann eine Fehlgeburt. Rechtlich gesehen ist es eine Gefährdung, auch wenn in den allermeisten Fällen rein gar nichts passiert. Man versteht nicht den Unterschied zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Heben bis zu 40 Std. pro Woche. Das Nachtarbeitsverbot macht sehr viel Sinn. Auch wenn manche damit sehr gut klargekommen sein mögen. Der Mensch hat einen Tag-/Nacht-Rhythmus (zirkadianischer Rhythmus), der über das Sonnenlicht bzw. die Dunkelheit in der Nacht hormonell gesteuert wird. Manche Frauen brauchen lange, um runterzufahren, wenn sie von der Arbeit kommen. Arbeitet man nach 20 Uhr, kann es sein, dass man vor Mitternacht gar nicht einschläft. Tagsüber warten evtl andere Aufgaben, z.B. die Kinder, der Haushalt. Guter Schlaf ist essentiell wichtig in der Schwangerschaft, weil im Schlaf die Stesshormone abgebaut werden und das System quasi einen Reset macht. Ich stehe zu 100% hinter dem Nachtarbeitsverbot - Ausnahmen sind ja auch möglich, mit behördlicher Zustimmung. Jede Schwangere, die nachts (trotz geringerem Blasenvolumen und Bauchtritten) gut schlafen kann, die kann sich glücklich schätzen. Nachtschlaf ist sehr wertvoll.


Mitglied inaktiv

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Natürlich hätte jede angestellte Chemielaborantin Anspruch auf Prüfung eines BVs mittels einer Gefährdungsbeurteilung. Nix anderes möchtest du auch. Ja wenn du nicht selbstständig wärst und deine Kunden später auch weiter hättest. Evtl. kann das Gewerbeamt helfen Risiken herauszufinden, dein Risiko auszufallen trägst du allein und hast hoffentlich durch Versicherungen abgedeckt.


Katinka die Erste

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@Saarlandmutti2 du bist einfach nur unglaublich überheblich und merkst es wahrscheinlich noch nicht einmal. Bitte lass die Experten ran und erspare den Fragestellerinnen deine anmaßenden persönlichen Interpretationen über deren Lebensumstände. Danke!


Mitglied inaktiv

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Einfache Antwort: Du kannst selber entscheiden, inwieweit du das Mutterschutz Gesetz in Anspruch nimmst. Dein Risiko


Strudelteigteilchen

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Das Mutterschutzgesetz findet auf sie keine Anwendung. Ende. Als ob man sich Gesetze nach Gutdünken zurechtzuppeln könnte. Ich entscheide dann mal, inwieweit ich das Strafgesetzbuch für mich in Anspruch nehme, oder wie? Ein Gesetz passt oder passt nicht. Bei ihr passt das Mutterschutzgesetz nicht, weil sie keinen Arbeitgeber hat. Alles andere ist Unfug!


HeyDu!

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In Ergänzung zu Frau Baders Antwort: "...wenn wir auch arbeiten." Oder eine Versicherung haben, die den "Ausfall" abdeckt. Gibt es tatsächlich. Insofern prüfe einmal deine Versicherungen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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