Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schweigepflicht des Arbeitgebers bei Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schweigepflicht des Arbeitgebers bei Schwangerschaft

Frederike03

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, aufgrund einer Vorerkrankung meinerseits bekam ich in der 7SS ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Mit meinen Vorgesetzten, Personalleitung und Betriebsrat wurde besprochen, dass bis zur 14SS nicht darüber im Unternehmen kommuniziert werden sollte. Nun schreibt mich mein Chef an, dass er nächste Woche meine Stelle ausschreiben wird und wie es um mich steht und ob ich nun lieber selbst kommende Woche kommunizieren möchte. Ich bin heute in der SS10+6 werde kommende Woche einen Chromosomentest machen und muss am 24.05 zu einer Pränatalen Untersuchung um auszuschließen, dass mein Kind nicht auch meine Vorerkrankung hat. Wenn ja, kommt für uns ein Abbruch durchaus in Frage und ich würde zurück zur Arbeit kehren. Nun Frage ich mich, ob der AG 1) die Stelle jetzt schon ausschreiben darf (intern) und ob ich es jetzt sagen muss bzw. er es in dem Fall sagen darf, obwohl was anderes besprochen wurde. Ich würde dem AG entgegenkommen und kommunizieren sobald alle Test gelaufen sind ( das wäre in der 13SS), aber jetzt ist mir das zu riskoreich. Wie ich in diesem Fall denn die Rechtslage? Mit freundlichen Grüßen Frederike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er kann die Stelle ausschreiben (das ist nicht Ihr Ding), aber darf nichts von der Schwangerschaft sagen Liebe Grüße Nb


chrissicat

Beitrag melden

Ausschreiben darf der Arbeitgeber die Stelle wann immer er möchte. Er muss sie ja nicht als SCHWANGERSCHAFTS-Vertretung ausschreiben. Auch wenn er die Stelle sachgrundbefristet ausschreiben möchte, kann er sie "zur Vertretung" ausschreiben. Selbes gilt für ein eventuelles Vorstellungsgespräch. Die Schwangerschaft muss er nicht erwähnen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst von deinem Arbeitgeber nicht verlangen, betrieblich notwendige Schritte zu unterlassen. Nur den Grund für diese Ausschreibung darf er nicht bekannt geben - muss er auch nicht. Notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen sowie eine evtl Umsetzung muss er in die Wege leiten und darf er auch. Denjenigen Personen, die Kenntnis erlangen müssen, darf er die Schwangerschaft mitteilen, natürlich sind diese dann auch an die Schweigepflicht gebunden. Das einzige, was dir zusteht, ist die Einhaltung der Schweigepflicht bezüglich der Schwangerschaft gegenüber unbeteiligten Dritten. Das ist die Rechtslage. Du verlangst hier zu viel und greifst damit in betriebliche Belange ein. Das gibt das MuSchG nicht her. Der AG muss keine Rücksicht auf deine familienplanerischen Überlegungen nehmen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Mein Chef hat gegen die Schweigepflicht nach §5 MSchG verstoßen und meine SS ohne meine Zustimmung weitergetragen. Habe ihn jetzt auch damit konfrontiert, aber außer Geschrei und Unverständnis über meine Lage, ist nichts dabei rausgekommen. Zu verlieren habe ich in dieser Firma eh nichts mehr, ich wurde schon vorher gemobbt und lege keinen Wert me ...

Sehr geehrte Frau Bader Ich bin Italiener und entschuldige mich für mein nicht perfektes Deutsch. Bevor ich meine Frage stelle, muss ich Ihnen kurz die Situation erklären. 2023 werde ich schwanger, erzähle es meiner Firma und sie schicken mich mit einem Arbeitsverbot nach Hause. also, seit Juli 2023 bin ich bei vollem Gehalt zu Hause.Ich ...

Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus.  Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...

Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...

Guten Abend Frau Bader,  Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...

Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...