Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwangerschaft,arbeitslos,umziehen

ivikd

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bitte schön um Antwort. Ich arbeite jetzt bis 15.11.2018 als saisonkraft, also befristene Vertrag. Ich habe jetzt gemerkt, dass ich Schwanger bin. Ab Nowember muss ich Arbeitsamt gehen. Saisonbetrieb fängt wieder ab Januar an und das ich wäre schon 5-6.Monat Schwanger. Keine Chance zurück kommen und Zimmer putzen. Bekomme ich Arbeitslosgeld? Und wenn ich nach Tschechien umziehen will - kann man Mutterschaftsgeld beziehen auch nach Tschechien? Muss ich in Deutschland anmelden bleiben? Ich danke Ihnen für Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen bekommen Sie auch kein Arbeitslosengeld 2. Wenn Sie nach Tschechien umziehen bekommen Sie kein KG. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Das mit dem Mutterschaftsgeld weiß ich nicht. Allerdings ist der Vater des Kindes für Dich und das Kind unterhaltspflichtig. LG Peeka


mellomania

Beitrag melden

warum kann man schwanger keine zimmer putzen? verstehe ich irgendwie nicht...


Felica

Beitrag melden

Weil es unwahrscheinlich ist das sie schwanger einen neuen Job bekommt. Irgendwann sieht wohl auch der letzte den Bauch und denkt sich seinen Teil


Felica

Beitrag melden

Melde dich auf jeden Fall jetzt schon beim Amt. Das musst du eh 3 Monate vor auslaufen des Vertrages. Schau das du möglichst jetzt in der Frühschwangerschaft wenn man noch nichts sieht einen neuen Job bekommst. Völlig egal was, Hauptsache du hast einen Job. Das du schwanger bist darf der AG dich nicht fragen und du musst auch nichts sagen. Also nutze die zeit bis man was sieht. Wegen Probezeit musst du dir keinen Stress machen, weil die gilt für eine Schwangere nicht mehr sobald der AG von de Schwangerschaft weiß. Du darfst dir aber nicht zuschulden kommen lassen. Ob und in welchem Umfang du Geld bekommst wenn du in Tschechen lebst kann ich dir nicht sagen. Denke aber eher nicht.


ivikd

Beitrag melden

Hallo, ich danke Ihnen für Antworten. Ja, wenn bist du schon in 6.Monat ist schwer alles zu tragen(Körbe mit alle Wäsche...), wenn hast du ZB im Hotel kein Aufzug,hotelwascherei...-das ist Antwort wegen WARUM NICHT ZIMMER PUTZEN WENN SCHWANGER. Sonst ich danke für Antwort von allen.


ivikd

Beitrag melden

Für Felica: Ich danke dir für Rat, ja melde ich mich auf Amt. Das ist klar, bin ich schon lange Zeit in Deutschland, habe am Juni 2018 Job gewechselt und war Saison vereinbart,dann wieder ab Januar, so war vereinbart. Ich lebe in Deutschland, zahle Miete, aber mit suchen neuen Job bin ich nicht sicher, weil dann kann man sagen, dass nicht korrekt von mir oder Betrug ist,oder? Ja, und wer hat geschrieben, dass Vater kann man auch besorgen - ist Wahrheit aber Baby kostet viel Geld... Nochmal danke schön...Ich denke auch nicht, dass ich in Tschechien was bekomme. Nur gleich elterngeld...Sowieso werde ich dann gleich suchen Nebenjob oder Hausjob :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

schwer alles zu tragen(Körbe mit alle Wäsche...), wenn hast du ZB im Hotel kein Aufzug,hotelwascherei.. Dann kann dein Arbeitgeber dich immer noch in der Hotelwäscherei mit Wäsche falten einsetzen, oder zu zweit im Team mit Zimmerreinigung. Nur nicht alleine. Außerdem gibt es auch Hotels mit Aufzügen und die Reinigungskräfte fahren die Wäsche auf Rollwagen durch das Hotel, genauso wie auch die Putzwagen. Im Zweierteam ist das zu machen. Deswegen brauchst du dich nicht arbeitslos zu melden.


Felica

Beitrag melden

Kein Betrug, weil die Frage nach einer Schwangerschaft nicht zulässig ist. Sie würde Frauen gegenüber Männern benachteiligen. Deshalb sieht der Gesetzgeber sogar vor das wenn doch gefragt wird, man als Frau sogar lügen darf. Lediglich in dem Falle wo klar ist, das man schwanger den Job auf keinen Fall machen darf, könnte man das unterstellen. Aber selbst da darf es im Grunde keine Rolle spielen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

S.g. Frau Bader, bis zum 30-09-02 beziehe ich arbeitslosengeld (seit 1 Jahr). Am 10-07-02 wurde bei mir eine 2. Schwangerschaft festgestellt, bekomme ich weiterhin Arbeitslosengeld bis das 2. Kind im März zur Welt kommt ??? Ab wann bin ich verpflichtet dem Arbeitsamt zu melden das ich schwanger bin ??? Vielen Dank im Voraus Gruß mimo

Ich erhalte noch bis zum 18.02.2003 Arbeitslosengeld. Stichtag Geburt ist 29.05.2003. Erhalte ich Mutterschaftsgeld.

Bin seit 01.08.03 arbeitslos und wurde zu ziemlich genau diesem Zeitpunkt schwanger (jetzt 13. woche). Meine Frage ist nun, ab wann ich dem Arbeitsamt meine schwangerschaft melden muß? Können für mich dadurch Nachteile in Bezug auf das Arbeitslosengeld entstehen?

Hallo Frau Bader, ich habe mich zwar durch das Forum gewühlt, aber irgendwie ist doch jeder Fall ein Einzelfall mit kleinen Unterschieden, so dass ich Sie leider "belästigen" muss: Ich war 14 Jahre berufstätig, habe 2000 ein Kind bekommen und habe mich nach der Elternzeit arbeitslos gemeldet. Seit 3 Monaten habe ich ein geringfügiges Beschäft ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich jetzt noch im Erziehungsurlaub, der aber am 18. März 2004 abläuft. Danach wollte ich mich wieder arbeitslos melden. Melde ich mich nicht arbeitslos, muss ich mich ab dem 19. März bei meinem Mann pflichtversichern, er hat aber nicht die gleiche Krankenkasse. Ich habe, glaube ich, noch ca. 10 Wochen Anrecht auf ...

Hallo, ab wann muss man dem Arbeitsamt die Schwangerschaft melden? Ich hab gleich nach der Erstuntersuchung nicht gleich drangedacht, dass man das melden muß. Nun sind 3 Wochen vergangen. Kann mir da ein Nachteil / Sperrung entstehen? Vielen Dank Monika

Ehrlich wie ich bin habe ich meinem bisherigen AG mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Mit der Begründung möchte dieser mir nach Ablauf des bisherigen Vertrags Mitta Mai keinen neuen ausstelen - verständlich aber diskriminierend, da er mir schon von allen Aufgaben erzählte, die er eigentlich für mich vorgesehen hatte. Nun habe ich heute ein Vorst ...

Hallo, ich versuche gerade Schwanger zu werden- da kamen ein paar Fragen auf! Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels meines Freundes werden wir vermutlich in 4 Monaten umziehen- somit muss ich kündigen ( Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende) und mir dann eine neue Stelle suchen. Was ist, wenn ich genau in dieser Zeit schwanger werde. Kann ma ...

Guten Morgen, Ich bin in der 6. Woche schwanger und derzeit in zwei verschiedenen Jobs tätig. Arbeitgeber 1: Bürotätigkeit, 25 Std/Woche, befristet bis Mai. Arbeitgeber 2: Physiotherapeut, 10 Std/Woche, unbefristet, Steuerklasse 6 Bei AG 2 werde ich voraussichtlich sehr schnell ins Beschäftigungsverbot durch den AG gehen. Nun mein Proble ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...