Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während langer Krankmeldung & arbeitslos-Krankengeld fast ausgeschöpft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während langer Krankmeldung & arbeitslos-Krankengeld fast ausgeschöpft

lynfinity

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Liebe Frau Bader, vom 01.09.2015-10.07.2016 habe ich Arbeitslosengeld1 bezogen. Seit 11.07.2016 beziehe ich Krankengeld (HWS Bandscheibenvorfall mit OP). Das Arbeitslosengeld ist während dieser Zeit Ruhend gelegt (Habe noch ca. 7 ½ Wochen Anspruch) Am 22.09.2017 sollte ich auch noch an der Schulter operiert werden. Nun habe ich aber seit gestern erfahren dass ich schwanger bin. Natürlich ist die Schulter OP nicht möglich. Ich weiß aber jetzt schon das ich vermutlich aufgrund meiner anderen Erkrankungen: Diabetes2, Adipositas, Hashimoto(Schilddrüse), Schlafapnoe und Erbkrankheiten in der Familie als auch aufgrund meines Alters (39) vermutlich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde oder weiterhin krankgemeldet sein werde. Jetzt ist nun folgendes meine Sorge: Mein Krankengeldbezug reicht nur noch bis Mitte Januar 2018. Ab dem Zeitpunkt würde ich nichts mehr beziehen. Kann ich mich dann da arbeitslose melden und die ca. 7 ½ Wochen Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen? Meine Bedenken nur hier ist, dass die Agentur für Arbeit meine Arbeitslosenmeldung nicht akzeptieren wird, da ich zu dem Zeitpunkt ja schon fast 6 Monate Schwanger wäre. Oder ist es vernünftig sich jetzt wieder arbeitslos zu melden und währenddessen das Beschäftigungsverbot einzureichen? Bekomme ich hier dann auch nur die 7 ½ Wochen Arbeitslosengeld oder Krankengeld? Würde sich durch die erneute Arbeitslosenmeldung und einer neuen Krankmeldung die Bezugsdauer des Krankengeldes erneuern? ALG2 würde ich aufgrund der Verdiensthöhe meines Ehemannes leider nicht erhalten, was aber aufgrund unserer Zahlungsverpflichtungen nicht bedeutet, dass wir keine weiteren Unterstützung benötigen. Wann würde mir Mutterschaftsgeld zustehen oder nicht gewährt werden? Ich hoffe Sie, können mir hier weiterhelfen, denn ich weiß nicht wie ich mich in diesem Fall verhalten sollte. Falls Sie mir in diesem Fall nicht weiterhelfen können, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, an wen ich mich am besten wenden könnte. Vielen herzlichen Dank für Ihre Zeit als auch für Ihre rasche Rückmeldung. Mit besten Grüßen, K.P.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Krankschreibung geht dem BV vor (man hat da auch kein Wahlrecht) 2. Bei einem BV bekommen Sie kein ArbGeld 1 3. ArbGeld 1 bekommt man auch nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Mit einem Beschäftigungsverbot bekommst du gar keine Leistungen außer vielleicht Harz IV! Du bist damit nicht vermittelbar, aber auch nicht krank. Das ist für Arbeitslose das denkbar schlechtest. Außerdem darf ein Arzt kein BV ausstellen, wenn die Person nicht arbeitsfähig ist. Damit bleibst du nämlich weiter AU. In dem Fall, schauen dass du gesund wirst, so gut es geht und für deine Versorgung ist dein Mann eben zuständig.


Mitglied inaktiv

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BV geht eh nicht, da du ja aktuell in keinem Arbeitsverhältnis bist vor dem du oder das Kind "geschützt" werden müssten. Arbeitslos kannst du dich auch nur dann melden, wenn du wieder arbeitsfähig bist. Ob und wie weit Du dann schwanger bist ist ohne Relevanz. Du musst halt fähig und willig sein wieder zu arbeiten. Deine aufgezählten Erkrankungen ziehen auch nicht automatisch ein BV nach sich, es sind halt Risikofaktoren. Nur, nur weil man eine Risikoschwangerschaft hat, muss das eben kein BV bedeuten. Viele arbeiten mit solchen Erkrankungen durchaus in einer Schwangerschaft, es ist halt eine Frage in wie weit das ganze engmaschig kontrolliert wird und wie gut du "eingestellt" bist. So oder so, wenn du doch ein BV bekommst hast du ein echtes Problem. dann dürftest du von niemanden mehr Geld bekommen und müsstest dich evtl sogar selbst versichern. den für das AA bist du dann nicht mehr vermittelbar und bei der KK ist das Krankengeld ja scheinbar auch fast aufgebraucht. Wäre also wirklich die schlechteste Variante. EG wird eh nur Mindestsatz werden, Du hast ja, so hart es klingt, nichts dafür getan. ALG1 zählt genau wie nicht schwangerschaftsbedingte KK mit 0 € für das EG. Auch in der Hinsicht wäre es also sinnvoll möglichst schnell sich um einen Job zu kümmern. Sofern irgendwie möglich. Davon ab hättest du mit einem AG auch Anspruch auf EZ - und daraus bedingter beitragsfreier Krankenversicherung.


Kristiiin

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- Sie können sich nicht wirklich arbeitssuchend melden, wenn Sie keine Arbeit suchen. - Wenn Sie arbeitslos/-suchend sind und Ihnen Ihr FA ein BV auspricht, gibt es garkeinen Cent mehr, da Sie -wie erwähnt- keine Arbeit suchen und dem Markt nicht zur verfügung stehen. - Wenn Sie so krank sind, dass Sie sich absolut außer Stande sehen auch nur ein bisschen arbeiten zu gehen, wie wollen Sie eine SS überstehen bzw. sich um ein Kind kümmern? - Wenn Ihr Mann ausreichend verdient, dass Sie kein ALG2 bekommen, sieht es auch mit anderen Bezügen schlecht aus. Der Steuerzahler kann nichts dafür, dass Sie Ihren "Zahlungsverpflichtungen" nicht nachkommen können. - Am "sinnvollsten" wäre es das Krankgeld auszuschöpfen und Geld beiseite zulegen, um die Monate zw. Krankgeld und Mutterschaftsgeld (was auch nicht viel sein wird, da Sie lange nicht gearbeitet haben) überbrücken zu können. Hintern hochkriegen, gesund werden, arbeiten gehen - ganz einfach. Es gibt genug Leute die mit ähnlichen Krankheitsbildern einem Job nachgehen. Falls es absolut nicht in Ihrem Sinne liegt das Problem selbst anzugehen, dann hilft profamilia weiter. Bei der Erstaustattung evtl. die Caritas, je nachdem was Ihr Mann verdient.


Ulinski

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Ich bin schockiert. Bin hier gerade auf diesen Post gestoßen und lese so eine Antwort. Natürlich hat derjenige Recht, aber wie kann man jemandem in einer Not Situation sagen "klingt hart aber du hast nichts für ein EG getan" entschuldige bitte was??? Als ob man was dafür könnte dass man krank wird, nicht arbeitsfähig ist und dann schwanger wird! Das ist eine Frechheit, ekelhaft!   Liebe Schwangere, falls ihr hierauf stoßt und das lest, ihr könnt NICHTS dafür, dass ihr krank geworden seid und euch jetzt in einer so blöden Situation befindet. Es ist NICHT eure Schuld! Versucht das beste daraus zu machen, ihr werdet es packen!  Übrigens wenn alle Stricke reißen gibt es immer Bürgergeld (so wurde es mir gesagt) lasst euch beraten!


Ulinski

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Wie kann man so empathielos einer Schwangeren in einer Notsituation sein? Ist das ekelhaft! Hoffe Sie haben über die Jahre an Ihrer Empathie gefeilt, das ist ja wiederlich!


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