Crivisa
Hallo Frau Bader, ich weiß gar nicht ob sie mir helfen können, vielleicht zumindest einen Tipp geben. Ich bin ein wenig ratlos was ich tun kann. Auf Grund der Corona Krise musste die Abschlussfahrt meiner Tochter, wie sicherlich von vielen anderen auch in diesem Land, storniert werden. Die Stornierung veranlasste damals, vorm großen Lockdown, die Klassenlehrerin auf Geheiß des Schulsenats. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine große Reisewarnung etc.. Kurzum es fielen Stornokosten an - rund 40%, die über keine Versicherung gedeckt waren. Der Senat überlegt nun diese zu übernehmen, hat aber seit mehr als 6 Monaten noch nicht darüber entschieden. Zeitgleich hält die Schule aber die Gelder zurück der Eltern, die die Fahrt damals schon komplett bezahlt haben und zumindest den unstrittigen Betrag von 60% zurück bekommen müssten. Auf Anfragen bei der Schule wird man nur vertröstet. Der Senat stellt sich Tod. Ich bin verzweifelt. Die Stornokosten habe ich abgeschrieben - auch wenn es "nur" 300 Euro des unstrittigen Betrages sind, sind es in Zeiten von Corona und Kurzarbeit viel Geld. Vielen Dank und beste Grüße aus Berlin
Hallo, Das Geld hat doch idR nicht die Schule, sondern der Lehrer, der das alles organisiert hat. Haben Sie den schon mal gefragt? Das erfüllt uU sogar den Straftatbestand der Unterschlagung, denn es kommt ja schon was an Geld zusammen. Ansonsten schicken Sie ihm per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung mitweinen Frist von 14 Tagen u drohen Sie damit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ansonsten würde ich mich an den Schulleiter bzw. die Aufsichtsbehörde wenden. Liebe Grüße NB
Berlin!
Fordere zur Zahlung auf und setze hier für eine Frist, 10-14 Tage. Fordere zur Zahlung des unstrittigen Betrages ohne Bedingungen auf und behalte Dir vor, auch die Stornokosten zurückzuverlangen. Welche Zustimmungen intern an wen zu erteilen sind, kann Dir egal sein. Du hast einen Anspruch auf Rückzahlung. Fertig. Meiner Ansicht nach hast Du auch Anspruch auf den vollen Betrag, weil Du die Stornierung ja gar nicht veranlasst hast, aber das müßte man genauer klären. Wird nicht zurückgezahlt, kannst Du den Betrag nötigenfalls einklagen. Für die gerichtliche Geltendmachung erhältst Du sog. Prozesskostenhilfe, wenn Du Dir eine Verfahren nicht leisten kannst. Weitere Möglichkeit ist, eine Stufe höher, also zB beim Schulamt anzusetzen.
mellomania
so pauschal sagen kann man das doch gar nicht. wenn in den bedingungen für die buchung steht, dass stornokosten anfallen, dann zahlst du die. da müsste man den geschlossenen vertrag kennen. du wirst ja nicht blind einen betrag an die schule gezahlt haben ohne einen vertrag zu erhalten, welche leistungen und pflichten enthalten sind.
Crivisa
So wie es bei Klassenfahrten nun mal ist. Man erhält ein Schreiben der Schule was beinhaltet die Fahrt, was kostet die Fahrt wohin ist bis wann, was zu überweisen. Das war´s. Es schließt ja die Schule den Vertrage ab und nicht jedes einzelne Elternteil. Man verpflichtet sich ja nur mit Erhalt des ersten Schreibens wo darüber abgestimmt wird ob das Kind daran teilnehmen soll, dass man die Kosten dafür übernimmt. So wie es üblicherweise läuft. Ich glaube sonst gab es so eine Situation, wie es sie jetzt gibt auch noch nie. Ärgerlich ist einfach nur, dass eben vor einer weltweiten Reisewarnung man auf Nummer sicher ging und vorab storniert hat und daher eben das Reisebüro - bzw. der Veranstalter sagt- Pech, die Stornokosten sind zu tragen. Wie gesagt. Damit hab ich mich quasi schon abgefunden. Andere Eltern hier weigern sich ja die noch überhaupt zu zahlen wie ich weiß. Die hatten nur Anzahlung geleistet und müssten noch Rest zu den Stornokosten zahlen. Ich überweise immer alles gleich. Was weg ist, ist weg. Ich hätte eben die Differenz halt gerne wieder.
Mamamaike
Hallo, wie bereits geschrieben, fordere die Schule schriftlich mit Fristsetzung auf, den unstrittigen Betrag zu erstatten, behalte Dir a) vor, den Rest einzufordern und b) das ganze einem Anwalt zu übergeben. Wende Dich zusätzlich in der Bürgersprechstunde oder per Email an Deine/n örtlichen SPD-Landtagsabgeordnete/n und schildere dort Dein Problem (Senat entscheidet nicht) - die Schulsenatorin ist ja von der SPD, und manchmal kann man über den "kleinen Dienstweg" etwas erreichen. Eigentlich wollte ich zum Bürgerbeauftragten raten, aber den gibt es in Berlin erst ab nächstem Jahr... Viele Grüße
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