Sandra89marie16
Guten Tag, ich habe eine Frage an sie. Ich bin seit vier Jahren von meinem Ex Mann getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Ex Mann hat sich allerdings bisher nie für das Wohl unseres Kindes interessiert. Sporadisch wurden Umgänge wahrgenommen. Selbst das Jugendamt hat es nun aufgegeben zu versuchen dass dies klappt und kam zu der Meinung es wäre aufgrund aller Tatsachen besser wenn er sich fern hält (zu dem Entschluss kam ich leider auch). Seit vier Monaten haben wir nun nichts mehr von meinem Ex Mann gehört oder gesehen und ich denke dies wird auch so bleiben. Nun kommt meine Tochter aber nächstes Jahr in die Schule, die Anmeldungen dazu sind im Februar (ja es ist zum Glück noch Zeit). Allerdings blicke ich dem ganzen wirklich etwas „ängstlich“ entgegen weil ich mich frage, kann ich meine Tochter anmelden ohne erneut Kontakt zu ihm aufzunehmen? Ich weiß auch nicht genau wo er wohnt. Er hat zwar die meldeadresse bei seinen Eltern, allerdings weiß ich aber das er dort gar nicht wohnt. Da unsere Tochter in der Vergangenheit sehr unter meinem Ex Mann zu leiden hatte und auch gesundheitliche Probleme davon trug von denen sie sich nun endlich erholt, möchte ich natürlich nicht riskieren dass dies alles von vorne los geht nur wegen einer Anmeldung in der Schule. Können sie mir sagen ob ich dies auch alleine machen kann/darf oder wie ich am besten vorgehen sollte wenn es soweit ist ?
Hallo, Sie können versuchen die Anmeldung alleine zu machen. Mehr Sinn macht das allerdings, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Dies wird zu einem Erfolg führen, wenn man regelmäßig keinen Kontakt hat und der Vater deshalb gar nichts zu dem Kind sagen kann. Liebe Grüße NB
Pamo
Ja, du kannst die Anmeldung alleine vornehmen. Wenn im Anmeldebogen die Daten des KV abgefragt werden, dann gibst du die dir bekannte Meldeadresse an. Dass er da nicht lebt, ist nicht dein Problem.
desireekk
Hallo, Ich denke du solltest dir angewöhnen einfach viel mehr zu machen als zu fragen. Geh also einfach hin und melde das Kind an. Thematisiere nicht das Sorgerecht, unterschreibe, und fertig. Wenn die Schule die zweite Unterschrift will, werden sie das von sich aus sagen, schneide das Thema nicht von dir aus an! Wenn die Schule die zweite Unterschrift will, dann bitte den Vater innerhalb der nächsten Woche (genaues Datum) bei dir vorbei zu kommen und die Unterschrift zu leisten. Tut er das nicht, kannst du danach direkt zum Amtsgericht gehen und gerichtlich um Unterschriftsersetzung bitten. Was genau das dann mit deiner Tochter zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Alle Kämpfe die ich mit meinem Ex hatte hatten die Kinder in diesem Bereich nicht berührt. Meine Kinder wussten oft gar nicht ob er Unterschriften zu leisten hatte oder nicht beziehungsweise ob er sie geleistet hat, das ist doch den Kindern egal. Alles Gute D
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