Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückstellung Antrag schule

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückstellung Antrag schule

erbsi1

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Guten Tag, Irgendwie werde ich bei Google nicht fündig Ich möchte meinen Sohn in NRW zurückstellen lassen. Wie mache ich das rechtlich richtig? Formlos eine Mail an Direktor schicken und Unterlagen vom Logopäden, Kinderarzt und Kindergärten beilegen. Oder geschieht sowas mündlich? Und bis wann? Danke schön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es in Rheinland-Pfalz nahezu unmöglich ist - mein Sohn ist eine Woche vor dem Stichtag geboren, da war nichts zu holen trotz verschiedener Gründe, die dafür gesprochen hätten. Es hängt halt vom den Schulgesetzen in NRW ab. Am besten rufen Sie die Aufsichtsbehörde an, die kann Ihnen die Information geben. Hier in Rheinland-Pfalz wäre der Rektor von der Schule zuständig, bei dem würde ich schriftlich einen Antrag stellen mit möglichst vielen Bescheinigungen da testen. Also vom Kinderarzt, vom Kindergarten, von der Logopädin und wem auch immer. Eine Woche nach dem schriftlichen Antrag würde ich zu ihm hingehen und das ganze persönlich auf den Tisch bringen. Liebe Grüße NB


Ani123

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Eine Rückstellung ist nicht einfach. In welchem Monat ist dein Kind denn geboren? Kinder von Juli 19 bis Juni 20 sind im Sommer 20 schulpflichtig. Du hast dein Kind doch schon bei einer Schule anmelden müssen (in NDS im Mai gewesen). Was hat der Direktor denn gesagt? Hat er Zweifel an der Schulreife? Natürlich kannst du bei ihm eine Rückstellung beantragen. Das würde ich schriftlich machen, nicht per Email. Genehmigen kann er es nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt, welches euer Kind sowieso nochmal anschauen wird. Die Frage die sich stellt ist, ist es möglich dein Kind bis zur Einschulung schulfrei zu bekommen mithilfe von Therapien? Immerhin sind es noch 11 Monate bis dahin. Unterlagen von Therapeuten, Kita,... sind immer gut und hilfreich und zeigen eine Richtung auf. Dieser zu folgen muss keiner. Es gibt Kinder, da ist es ersichtlich, dass diese in 11 Monaten nicht schulfähig sein werden. Ob das bei deinem Kind der Fall ist???? Ich kenne einen Fall, wo ein Kind (geb. Juli) trotz Entwicklungsverzögerung (bis zu einem Jahr verzögert, besonders sozial, emotional, motorisch). Konzentration mal vorhanden, mal nicht. Frustrationstoleranz sehr gering. Kind schmeißt sich auf Boden, schreit, schlägt um sich,..... Herzkrank. Direktor verwies auf Schulärztin. 1.Untersuchung im Herbst: Kind hat nicht mit gemacht, geschrien,.... Ergotherapie folgte. Selbst diese sagte, dass ihr das Jahr in der Kita noch gut tun wird. Erzieher sowieso. 2.Untersuchung Ende Frühjahr und das Kind hatte einen guten Tag und kongnitiv voll dar. Motorisch nicht, aber das kommt noch, so die Schulärztin. Und sozial-emotional solle ihr einfach die Zeit gegeben werden. Einschulung erfolgte mit gerade 6 Jahre ubd das Kind war überfordert. Die KL hatte viel mit ihr zu tun, es gab viele Elterngespräche, zu Hause musste nachgearbeitet werden,.... Im 2.Schuljahr wurde es besser und das Gefühl, dass sie endlich angekommen ist, ist da. Jetzt ist sie in der 3.Klasse. Ein Jahr mehr in der Kita hätte ihr gut getan. Doch das gibt es so einfach nicht. Trotz, dass bei dem Kind nachweisbar war, dass sie wegen eines Herzstillstandes und daraus resultierenden Sauerstoffmangel so stark verzögert ist. (Sie war beim Herzstillstand 22 Monate. Danach auf dem Entwicklungsstand von 8 Monate, welches sie langsam wieder aufbaute.) Ich wünsche dir viel Erfolg.


cube

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Die Rückstellung wird bei der Schule beantragt. Maßgeblich ist nach wie vor das schulärztliche Gutachten, jedoch müssen Atteste/Gutachten anderer Ärzte oder Einrichtungen ebenfalls berücksichtigt werden. Formlos ist sowas nicht, Dh du musst schon einen Brief schreiben, in dem klipp und klar drinsteht, das es sich um einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch handelt. Bei einer Freundin hat es ziemlich einfach funktioniert. Stellungnahme Ergo u KiGa beigefügt und gut war. Allerdings hat das Kind beim Schulspiel/Test auch entsprechendes Verhalten gezeigt (Unfähigkeit, sich von der Mutter zu lösen etc). Ich würde bei der Schule anrufen, und dort nochmal nachfragen. Ich kenne tatsächlich einige Kinder, die relativ problemlos zurück gestellt wurden, also lass dir da keine Angst machen. Klar muss aber auch sein, das ein einfaches „wir finden es zu früh“ der Eltern IdR nicht reicht.


cube

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Lies sonst auf den Seiten des Schulministeriums NRW nach. Schuldrecht ist Landesrecht und daher sind solche Dinge nicht in jedem BL gleich geregelt.


luvi

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Ani, Wann man Kinder in der Schule anmelden muss ist je nach Bundesland anders geregelt. An unserer Schule in Bayern müssen die Kinder im April angemeldet werden, Schulbeginn ist im September, 5 Monate später. Für die Rückstellung ist der Rektor der Grundschule zuständig, der Antrag muss mit Attesten, Gutachten usw. begründet werden. Ob eine Rückstellung möglich ist oder nicht, ist aber noch von anderen Faktoren abhängig, z. B. Schülerzahl usw. LG luvi


Itzy

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In NRW ist die Anmeldung im Herbst. Ich würde bei der für dich zuständigen Schule einen Termin machen, mit den entsprechenden Attesten und die Angelegenheit besprechen. Die Schuluntersuchung erfolgt hier in unserer Stadt von Jan. bis Mai des Jahres , wo im Sommer die Einschulung wäre. Ob es noch zu der Untersuchung kommt, kann dir keiner sagen. Es gibt in meinem Bekanntenkreis 2 Fälle aus den letzten 2 Jahren wo eine Rückstellung durchgegangen ist! Und beides waren keine extrem Fälle. Der Kinderarzt hat hier inzwischen! wieder mehr Einfluss mit einem entsprechenden Gutachten. Gerade wenn die Schule viele Anmeldungen hat. Ansonsten wird natürlich gerne auch mit Schulbegleitung gearbeitet.


Soie

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https://www.rund-ums-baby.de/grundschule/Einschulung-erst-mit-knapp-6-Jahren_199787.htm


erbsi1

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Ja lt. Schulärztin die extra im voraus auf meinen Wunsch hin ihn sich angeschaut hat, ist er altersgemäß entwickelt, sagt aber nichts über seine emotionale reife für die Schule aus. Nur weil dem Unterricht folgen kann, ist er in meinen Augen noch lange nicht schulreif, da gehört einiges mehr zu. Reicht das als Auskunft für dich?!!!!!


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