Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: RÜCKKEHR VON DER ELTERNZEIT OHNE GLEICHWERTIGE STELLE

Katkatkat

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Hallo Frau Bader, Ich habe von meinem AG erfahren, dass er keine gleichwertige Stelle für mich hat. Laut AG hätte ich dadurch, dass er nichts hat meinen Anspruch verloren. Das kann ja nicht sein! >Wenn er mir nichts anbieten kann was passiert dann? Ich werde ja kaum fürs nicht arbeiten bezahlt? Habe aber doch Anspruch auf mein Gehalt. Wenn ich zu Kompromissen bereit bin (also dazu bereit bin als Erzieherin statt Leitung zu arbeiten), wird doch sicherlich mein AV verändert. >Da wäre für mich die Frage, ob dieser dann nicht angefochten werden kann, weil ich dann falsch eingruppiert bin (Erzieherin mit Leitungsgehalt). Denn nach TVöD verdient eine Erzieherin weniger als eine Leitung. Abgesehen davon verliere ich dann ja meinen Anspruch auf eine Leitungsstelle. >Gibt es besondere Klauseln/Anhänge die man dem AV beifügen kann, so dass klar wird, dass ich aktuell nur weil es keine andere Stelle gibt Gruppendienst leiste und deswegen auch Leitungsgehalt kassiere . >Auf was muss ich achten. Ich habe das Gefühl ich muss eine Änderung meines Vertrages akzeptieren - oder gar eine Änderungskündigung.... aber dann bringt das ruhen meines AV ja rein gar nichts und ich bin erst recht benachteiligt durch Schwangerschaft/Elternzeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber muss Ihnen grundsätzlich die alte oder eine vergleichbare Stelle laut Arbeitsvertrag anbieten. Wenn er dies nicht kann, stellt sich die Frage, ob er Ihnen kündigen kann. Wenn er weniger als zehn Arbeitnehmer hat, ist dies unproblematisch nach der Elternzeit möglich. Ansonsten muss er, wenn er betrieblich kündigen möchte, die Regeln der Sozialauswahl beachten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Gibt es von deiner Seite eine Änderung? Also z. B. TZ statt VZ?


cube

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Der AG muss dir deine Stelle oder eine gleichwertige anbieten (bei gleichem Gehalt) - der Anspruch darauf ist nicht weg, nur weil er das aus welchen Gründen auch immer nicht kann. Der AG hätte eben dafür sorgen müssen, dass deine Stelle oder eine gleichwertige entsprechend frei ist. Er kann dir aber gerne eine gute Abfindung für sein Versäumnis anbieten :-)


Katkatkat

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Meinerseits gibt es keine Veränderung....vorher 100% nachher 100%


Katkatkat

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Ich möchte keine Abfindung sondern Lohn, da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Sp kann uch das natürlich nicht dem arbeitgeber weitergeben. Weniger Gehalt wirkt sich schlechter auf das Elterngeld aus, von daher keine Alternative für mich.


roza_soza

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Heißt das konkret, dass der Arbeitgeber deine Stelle neu besetzt hat, ohne sie auf deine Elternzeit zu befristet?


Pamo

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Dein AG hat unrecht. Es ist nicht deine Schuld, dass er den Vertrag nicht einhalten kann. Du musst keine Kompromisse machen. Informiere den AG nochmal schriftlich per Einwurfeinschreiben darüber, wann deine EZ endet und dass du deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst. Dann erscheinst du pünktlich am ersten Arbeitstag mit Butterbrot und Zeitung an deiner Arbeitsstätte und fragst, wo du jetzt deine gleichwertige Tätigkeit ausüben sollst. Unterschreibe nichts, vor allem keine Vertragsänderung. Dein Einkommen muss gemäß Vertrag gezahlt werden. Schön blöd von deinen AG, dass er deine Stelle nicht befristet besetzt hatte, bis du zurück kehrst.


Bone

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In den Falle würde ich, wenn der AG kündigt, auf Wiedereinstellung klagen. Wenn kein Kleinbetrieb. Und schnell schwanger werden.


desireekk

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Grundsätzlich muss er einen gleichwertigen Arbeitsplatz für Dich bereitstellen. Das bedeutet nicht nur Gehaltstechnisch, sondern eben auch hierarchisch. Denn wenn Du dich ggf, woanders bewirbst und "nur" normale Erzieherin bist, ist das was ganz anderes als wenn Du Dich aus einer Leitungsfunktion heraus bewirbst. Um Planungssicherheit für den AG zu gewährleisten, muss sich er AN für eine bestimmte Zeit in der EZ festlegen. Wenn der AG unbefristet stattdessen einstellt ist das sein Problem, nicht deins LG D


zweizwerge

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Ich habe auch Verständnis für den AG, aber ich würde sagen, der AG hat ein Luxusproblem: zu viele Erzieherinnen bzw. Leiterinnen. In dem Bereich herrscht doch sonst eher Mangel... daher musste er wahrscheinlich auch unbefristet einstellen, weil er befristet niemand gefunden hätte. Vielleicht kann er ja die Leitungsstelle teilen: beide machen etwas Gruppenarbeit und etwas Leitung? So für's Neubewerben, wenn das bei Dir überhaupt in Frage kommt. Dann gibt es auch schon einen Ersatz, wenn Katkatkat wie geplant wieder in Elternzeit geht (aber man weiß natürlich nie, ob das so funktioniert). Oder Du lässt Dich auf die Arbeit als Erzieherin ein, aber beides natürlich bei gleichem Gehalt und unverändertem Arbeitsvertrag.


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