Sindaytwo
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. meiner Rechte nach der Elternzeit. Ich habe mich 2 Monate vor Beendigung meiner Elternzeit gemeldet und mitgeteilt, dass ich zum Ablauf des Elternzeitjahres wieder in Vollzeit zurückkommen möchte (habe davor als Teamleitern im Controlling gearbeitet). Das Unternehmen hat etwa 500 Mitarbeiter. Nun hat mir mein Arbeitgeber geantwortet, dass mein Team jetzt an meinen ehemaligen Mitarbeiter berichtet (da war er noch laut Organigramm nicht Teamleiter), 2 Tage später haben sie ihn zum Teamleiter ernannt. Nun wollen sie schauen, ob es in dem Team noch eine Stelle für mich gibt. Ist dies möglich? Mir scheint es diskriminierend zu sein. Müsste ich jetzt von meiner Stelle abtreten und unter dem neuen Teamleiter arbeiten? Dieser Herr ist deutlich weniger qualifiziert als ich. könnte der Arbeitgeber mich ggf. in den Bereich Buchhaltubg einsetzen. Ich habe da zwar teilweise Erfahrung doch möchte ich weiterhin im Controlling arbeiten und in meinem Vertrag sind auch explizit Aufgaben im Controllingbereich genannt. Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Der AG muss Sie auf die alte oder eine vergleichbare Stelle einsetzen. Liebe Grüße NB
Pamo
Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Stelle. Wenn in deinem Vertrag Controlling steht, dann musst du dort eingesetzt werden und zwar auf dem gleichen Niveau wie vor der Elternzeit. Wie der AG das organisiert, steht ihm frei. Dass er noch schnell jemanden befördert und deine Stelle besetzt hat, darf nicht zu deinem Problem werden. Dann muss er das evtl. wieder korrigieren.
User-1736455377
Die alte Stelle oder eine vergleichbare/gleichwertige bei gleicher Bezahlung. Irrelevant, ob er jemanden befördert hat oder nicht - das ist nicht dein Problem oder etwas, worauf du Rücksicht nehmen müsstest. Aber: steht in deinem Vertrag irgenfdwo, dass du ggf./bei Bedarf auch anderweitig eingesetzt werden kannst/andere Aufgaben übernehmen sollst, wirst du auf die Controlling-Stelle/Aufgaben keinen Anspruch haben.
Sindaytwo
Das steht im Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen auch anderweitige, ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende und gleichwertige Aufgaben zuzuweisen.
User-1736455377
Dann darf er dich umsetzen bzw. auch mit anderen Aufgaben gemäß deiner Qualifikation betrauen.
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