Lena2010
Hallo, Ich bin bis Juli 2014 in Elternzeit und möchte eigentlich ab Juli 2013 in Teilzeit (15-20 Std. pro Woche) bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Unser Sohn würde zunächst von meinen Eltern betreut werden, einen Krippenplatz haben wir sobald er 15Monate alt ist (Okt. 13). Da das Unternehmen aber derzeit kündigt, wurde mir schon gesagt, dass mein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit wahrscheinlich nicht genehmigt werden kann. Kann ich mich also arbeitslos melden, wenn ich für den Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014 kein anderes Arbeitsverhältnis in meinem Ausbildungsberuf finde? Gibt es etwas besonderes zu beachten? vielen Dank & freundliche Grüße Lena
Hallo, ja, TZ-Arbeitslosigkeit gibt es in diesem Fall. Liebe Grüsse, NB
peekaboo
... Allerdings bekommst du dann nur anteilsmaessig ALG
MamaJonathan
Hallo, ja, Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld unter der Voraussetzung, dass Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst (Betreuung des Kindes gesichert ist). Und Du erhältst ALG1 anteilig. Stellst Du Dich 50 Prozent (20 Stunden) zur Verfügung, bekommst Du 50 Prozent ALG. Stehst Du mehr zur Verfügung, bekommst Du anteilig mehr. Allerdings würde ich erst mal beim AG nachhaken. Hast Du den Antrag schon gestellt? Der AG darf Dir nämlich nur aus dringenden betr. Gründen die TZ verwehren. Und diese Gründe sind eng gesteckt. Ich würde mir die Absage auch schrftl. geben lassen und ggf. anwaltlich überprüfen lassen. Das Schreiben brauchst Du sowieso für das Arbeitsamt. Und wichtig: Du musst Dich 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit (also März) beim AA als arbeitslos + arbeitssuchend melden. Und lass Dich von denen nicht abwimmeln, dass Dir nichts zusteht, weil Du kein ungekündigtes Arbeitsverhältnis hast. Das stimmt nicht. Wichtig ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ich befinde mich gerade in derselben Situation. Habe aber mit dem AA schon alles geklärt und beziehe ALG1. Aber das hoffentlich nicht mehr lange. Du darfst übrigens auch bis zu 30 Std. in TZ bei einem anderen AG arbeiten. Das musst Du beim AG beantragen, darf Dir Dein jetziger AG aber auch nicht verweigern, da er Dich nicht in TZ in EZ beschäftigen kann (es sei denn, es handelt sich um Konkurrenz). Alles Gute
Kerschi
Wenn ich in diesem Fall ALG erhalten und mich Vollzeit bewerbe , bleibe ich dann in Elternzeit? Oder kann mir das AA das Geld streichen
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