Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re: Darf der nicht sorgeberechtigte Vater gegen den Willen der Tochter die Haare

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Re: Darf der nicht sorgeberechtigte Vater gegen den Willen der Tochter die Haare

Hermina46

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Re: Darf der nicht sorgeberechtigte Vater gegen den Willen der Tochter die Haare kur Ich weiß nicht, ob das so banal ist. Das Friseurstudio versicherte mir, dass der Vater ein Bobschnitt verlangt hätte. Mit meiner Tochter hatte er 2-3 cm Spitzen ausgemacht. Sie wußte von nichts und es fiel ihr erst auf, als es zu spät war. Er ist übrigens auch immer Fan ihrer langen Haare gewesen. Ich gehe stark davon aus, das es ein Racheakt war, weil sie sich am am 1. Weihnachtstag für mich und nicht für ihn entschieden hat. Wir hatte zuvor eine feste Abmachung getroffen, was die Feiertage anging, doch kurzfristig verlangte er sie plötzlich am ersten. Er ließ auch eine Frau vom Jugendamt kommen, die ihn davor warnte das Kind in so einen Loyalitätskonflikt zu stürzen. Sie entschuldigte sich auch mehrmals, dass sie kommen musste. Meine Tochter ist schon sehr stark in der Vorpubertät und hat sehr darunter zu leiden. Der Vater kann sein Kind theoretisch immer sehen, nimmt aber nur die Papawochenenden war. Er hat uns schon mehrfach grundlos die Jugendamtmitarbeiterin vorbeigeschickt, mit der ich mich an ganz gut verstehe. Wie kann ich mich zum Wohle meiner Tochter, die sichtlich genervt ist von ihrem Vater, davor schützen? Ich bin ja dazu angehalten, positiv einzuwirken, weiß aber, dass das alles dazu dient mich zu schikanieren. Da ich meinen Expartner lange kenne, befürchte ich, dass noch vielmehr kommen wird. Vielen Dank für die Antworten von Hermina46 am 04.01.2019


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich ist es grundsätzlich nicht in Ordnung, was er da gemacht hat. Ich hatte ja schon geschrieben, dass ich es aus persönlicher Sicht sehr gut nachvollziehen kann. Aber ich habe schon Richter dazu gehört, die gesagt haben, dass sie derartige Probleme für belanglos erachten. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies strafrechtlich verfolgt werden wird, zumal ist der eigene Vater ist. Ich denke, dass es am besten ist, das Jugendamt einzuschalten um ihn zu verdeutlichen, dass er nicht machen kann was er will. Liebe Grüße NB


cube

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Frau Bader hatte ja bereits darauf geantwortet. Sollte das nur eine Sache im rahmen von vielen sein, wo er wissentlich und willentlich Wünsche eure Tochter mißachtet und sie damit dann ja auch schikaniert würde ich das alles aufschreiben. Eine einmalige Sache wird nicht reichen, zB das alleinige SG zu beantragen. Auch die Tatsache, dass er nur an den vereinbarten WE´s kommt, aber nicht mal zwischendurch, ist kein Grund gegen ihn. Es gibt genügend Väter, die kommen nicht mal dann und haben dennoch weiterhin die gleichen Rechte wie einer, der sich wirklich kümmert. Was ich aber auch tun würde: mit deiner Tochter sprechen und ihr vermitteln, dass sie sich auch wehren darf. Das sie ruhig nein sagen darf, nachfragen, evt. mit dir Rücksprache halten etc. Wenn er eure Kind nutzt, um seine Macht oder Ärger zu demonstrieren, solltest du vor allen Dingen versuchen, euer Kind so weit zu stärken, dass sie sich nicht so leicht zum Spielball machen lässt.


Mitglied inaktiv

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die haare kann man halt nicht wieder ankleben, da muss sie jetzt durch. wegen weiteren befürchteten schikanen würde ich die sb vom jugendamt kontaktieren. wenn die schon mal vorgewarnt hat-umso besser! ganz wichtig ist deine tochter, denn sie scheint alt genug, um gehört zu werden. wenn sie ihre genervtheit auch deutlich bei fremden, sb jugendamt oder gar bei einem verfahrensbeistand äußert, dann werden sich die umgänge minimieren. dass er kein sorgerecht hat, würde ich nicht so oft erwähnen, sonst kommt er noch auf ideen. das umgangsrecht wirst du nicht los, bis deine tochter die tür zumacht.


mellomania

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das schneiden der haare gegen den willen der betreffenden person kann als körperverletzung geltend gemacht werden. nur so am rande.


Mitglied inaktiv

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das kind? die mutter? was wäre damit gewonnen, ausser ein leerer geldbeutel und noch mehr stress? nur so am rande. fakt ist, die haare sind zu kurz und es soll verhindert werden, dass es ein zweites mal passiert.


mellomania

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die mutter könnte den vater anzeigen. es geht nicht drum ob sie es macht oder nicht aber die möglichkeit besteht weil es eben an sich eine körperverletzung IST. udn wenn der vater das schon macht, was macht er dann noch alles? ICH würde ihn so mit einer anzeige in die schranken weisen.


lola-anonym

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Hallo, Ich habe lange überlegt ob ich hier schreibe. Ich war echt irritiert, dass nicht früher Gräten wurde wegen k"örperverletzung gegen unbekannt" (du warst ja nicht dabei) anzuzeigen, ich fände das extrem wichtig. Was sich dadurch ändern würde: 1. du lebst deiner Tochter vor wie man sich als "schwächerer" wehten kann. Nein zu sagen. Ihr Körper. Ihr vorzuleben "musst du wehrlos hinnehmen dass da jemand drüber bestimmt" fände ich fatal. Würde das auch die Jugendamt gegenüber so verteidigen. "Ich Stärke meine Tochter nein zu sagen und über ihren Körper selbst zu bestimmen. Und deine Tochter sieht dass du auf ihrer Seite stehst. Nicht auf der vom Jugendamt oder sonst wem. 2. die Polizei muss ja auch mit den Frisören reden: ich wette mit dir dieser Friseur laden tut das nie wieder (unwissentlich) einem Kind an, sondern achtet von da an darauf, dass Kinder und Eltern einverstanden sind! 3. ist die Anzeige die beste Art den Vorfall zu dokumentieren. Falls der kv tatsächlich mal auf die Idee kommt die elterliche Sorge zu beantragen, kannst du dann auf den Vorfall verweisen. Wenn das nicht dokumentiert ist, kann kein Gericht das berücksichtigen! Ich hoffe dass du und deine Tochter die Kraft habt euch zu wehren und da ne deutliche Grenze aufzuzeigen bevor dem noch was schlimmeres einfällt! Alles gute!


cube

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Anzeigen höchstens wegen Nötigung. Körperverletzung sicher nicht.


mellomania

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wir hatten den gleichen fall als ich 15 war und ein entfernter bekannter meinte, meine strähne, die ich zu der zeit hatte, würde scheiße aussehen und sie abschnitt. so schnell konnte ich gar nicht reagieren. wir zeigten ihn an und es war körperverletzung in minderschwerem fall.


Mitglied inaktiv

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Früher, als du noch 15 warst, da waren die Gerichte und die Polizei noch nicht so restlos überlastet wie es heute der Fall ist. Heute würde eine abgeschnittene Haarlocke vermutlich nur ein Achselzucken auslösen. Die Gerichte haben wahrlich andere Sorgen. Man sollte seinen Rosenkrieg einfach nicht stellvertretend über die Frisur des Kindes austragen. Das ist nichts weiter als ein Machtkampf zwischen zwei Elternteilen auf dem Rücken eines minderjährigen Mädchens.


Mitglied inaktiv

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für einmal muss ich dir restlos zustimmen, zumal das ja ein fremder war, der sich mellomania´s strähne bemächtigt hat. so ist es "wenigstens" der vater. vll hat sich die Friseurin "schuldig" gemacht, die sich eine sorgerechtsbescheinigung hätte vorlegen lassen sollen. eine anzeige diesbezüglich gießt maximales öl ins feuer und wird eh abgeschmettert.


cube

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ich hab interessehalber mal eine befreundete Kommissarin gefragt. Bei einem Fremden, der mir einfach die Haare abschneidet, wäre es Körperverletzung. Schwergrad abhängig von den Umständen, Vorgehensweise etc. Beim vorliegenden Fall war der Vater dabei, also ein Erziehungsberechtigter. Da scheidet Körperverletzung im Bezug auf Haare zu kurz schneiden aus. Wenn überhaupt eben Nötigung - sofern der Vater sein Kind gegen dessen ausdrücklichen Willen eben genötigt hat, sich die Haare abschneiden zu lassen oder eben die Friseurin genötigt hat, dies zu tun, obwohl Kind sich mit "nein" dazu geäußert hat. Dies auch nur, weil Kind alt genug, darüber selbst mit! bestimmen zu können und weil das Kind nicht bei ihm seinen Lebensmittelpunkt hat. Ansonsten - egal, wie man das findet - dürften Eltern eben entscheiden, ob das Kind die Haare lang oder kurz hat und das wäre ganz sicher kein Fall für die Polizei. Er hätte dem Kind ja auch keine Glatze rasieren lassen oder sonst etwas getan, womit das Kind der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Hätte Kind verlangt, die Haare grün zu färben und der Vater dem widersprochen, wäre es gar nichts. Dann hätte er nur seine Postion als Erziehungsberechtigter gegenüber seinem minderjährigen Kind genutzt, um dies von etwas abzuhalten, dass er als Vater eben nicht will. Und da hätten vermutlich alle "richtig so" gesagt. Also bleibt es dabei: man müsste eben erst mal zum Frisör gehen und diesen befragen, wie das ganze denn abgelaufen ist. Denn das würde die Polizei auch tun um zu prüfen, ob wirklich eine Nötigung vorlag oder es einfach ein Mißverständnis war. Und ja, man würde schon versuchen, eine solche Anzeige erst gar nicht aufnehmen zu müssen. Denn ganz grundsätzlich sagte sie auch: es ist ihr unverständlich, warum sich die Polizei überhaupt um solche Dinge immer wieder kümmern muss - es gäbe wahrlich wichtigere Dinge bzw. es wäre erschreckend, welche Kleinkriege Menschen führen und dies auf höchste Ebene treiben müssen, um ihrem mißgeleiteten Ego gerecht zu werden.


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