Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Verwaltungsbeamtin einer Landesbehörde in NRW und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Probezeit, welche regulär am 01.09.2025 enden würde. Nun bin ich jedoch seit dem 12.12.2024 in Mutterschutz und erwarte mein erstes Kind. Aufgrund der Geburt habe ich im Anschluss an meinen Mutterschutz Elternzeit eingereicht. Die Elternzeit führt zur Verlängerung der Probezeit, da diese länger als 3 Monate andauernd wird; so viel leuchtet mir ein. Meine Frage ist, (leider konnte diese bisher nicht rechtssicher beantwortet werden) ob sich nur die Zeit zwischen dem Ende des Mutterschutzes bis zum regulären Ende der Probezeit Ende August hinten dran hängt (sprich ca. 5 Monate) oder wird die gesamte Elternzeit, sprich 2 Jahre, hinten dran gehängt? Ich habe ja nun schon etwas über 2 Jahre abgeleistet.   Vielen Dank vorab!