Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probezeit nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probezeit nach Elternzeit

Cookiedough12

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Hallo, Ich habe im September 2022 meine Ausbildung angefangen und habe relativ schnell bemerkt, dass ich schwanger bin. Aufgrund von Corona habe ich ein Berufsverbot bekommen bis zur Geburt. Ich habe somit nicht meine ganze Probezeit lang gearbeitet. Jetzt möchte ich zum 01.09.2023 wieder zurückkehren. Ich hätte somit 2 Monate Elternzeit und würde dann wieder starten (ich habe meine Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt es wäre also sozusagen so als würde ich im 2. Jahr beginnen). Mein Mutterschutz endet Ende Juni. Jetzt frage ich mich ob die Probezeit nach der Elternzeit in der Ausbildung erneut gilt oder nicht? Außerdem hat sich die Geschäftsform gewechselt zu einer GMBH doch soweit ich es verstanden habe ändert sich bezüglich des Kündigungsschutzes nichts dank Paragraph 613 a BGB. Ebenfalls möchte mein Mann seine Ausbildung am 01.09 beginnen. Bisher hat er nur seinen Vertrag unterschrieben und noch nicht angefangen. Würde er wenn er ab dem 01.09 Elternzeit beantragt Kündigungsschutz erhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die Probezeit verlängert sich nicht. Wenn eine Betriebsübernahme vorliegt, bleibt der Vertrag bestehen. Bzgl Ihres Mannes ist zunächst zu klären, ob die Ausbildung mit der EZ zu vereinbaren ist. Ansonsten besteht Kü-Schutz ab 8 Wo vor Beginn der Ez Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Dein Mann will seine Ausbildung mit EZ beginnen?


User-1736455377

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Sei mir nicht böse: aber als AG wäre ich sicher nicht begeistert, wenn jemand sich bei mir ausbilden lassen möchte und dann aber erst mal in EZ geht.


Neverland

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Wäre es nicht besser, dein Mann beginnt die Ausbildung, du bleibst in EZ und suchst eine kinderbetreuung welche dann sicher ab 8.24 greift? Dann erst machst du deine Ausbildung weiter, besser gesagt beginnst sie dann. Weil wirklich viel hast du da bisher nicht von gehabt. Ihr wärt dann beide gleichzeitig fertig bzw zeitnah und könntet voll durchstarten. So ist das doch für keinen von euch wirklich das wahre.


Ani123

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Begeistert wird der AG von ihrem Freund nicht sein, wenn dieser seine Ausbildung mit EZ beginnt. Dafür muss er die EZ 7 Wochen vorher melden, was spätestens am 21.07. wäre. Vorher müsste er den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG mit dem Wissen, dass sein neuer Auszubildender in EZ geht, ihm einen Ausbildungsplatz gibt. Fraglich ist, wie das mit der Berufsschule läuft. Er wird sich dort vom Unterricht befreien lassen müssen und es kann sein, dass diese dem nicht zustimmen. Was macht er dann? Hat er die Möglichkeit die Berufsschule zu besuchen? Wenn ja, dann bekommt er die Zeit anerkannt. Der AG wird sehen müssen wie er ihm das Praktische in verkürzter Zeit beibringt. Wenn nein ist der Ausbildungsplatz weg. Ich finde es sehr gut, dass der KV in EZ gehen wird und sie dadurch die Möglichkeit haben ihre Ausbildung zu beenden. Es wird für sie ein schweres Jahr, weil sie quasi 3 Lehrjahre in einem erlernen. Das wird sie vermutlich fordern und sie werden auch zu Hause was machen müssen. (Ich habe selbst um 1 Jahr verkürzt und es hat Mehrarbeit zu Hause gebraucht.) Daher finde ich es toll, dass der KV sie unterstützt. Gibt es weitere Familienmitglieder welche sie unterstützen können? Sollte der KV die Berufsschule besuchen müssen muss dafür das Kind betreut sein kann. Das können sie nicht übernehmen, weil sie bei ihrer Ausbildung sein müssen. Nehmen Sie Kontakt zu ihrer Ausbildungsstelle auf und fragen nach, wann sie am 01.09. kommen sollen. Erfragen Sie, ob ihr Betrieb weiß, wann ihr/e Schultag/e im 2. Lehrjahr sind. Falla ihr Betrieb das nicht weiß, erkundigen sie sich bei der Berufsschule. Wegen anstehenden Ferien sollte das zeitnah erfolgen. Spätestens mit den Auskünften erfahren sie, wie ihre Ausbildung weitergeht. Evtl. müssen sie wegen der Fehlzeit auch das 1. Jahr wiederholen. Dass sie weiter zu Hause bleiben ist eine Option. Allerdings können sie ihre EZ nur mit Zustimmung ihres AG verlängern, weil sie sich hätten auf 2 Jahre festlegen müssen. Stimmt er dem nicht zu ist ihr Ausbildungsplatz weg, was sie nicht machen sollten. Hat der KV gerade die Schule beendet? Kann er evtl. 1 Jahr in EZ gehen und danach die Ausbildung beginnen? Was sie machen können ist beim Jugendamt, und Stadt/Gemeinde vorzusprechen und um Hilfe bei der Kinderbetreuung zu bitten. Weisen Sie auf die aktuelle Situation hin (beide in Ausbildung). Es kann sein, dass damit bewirkt werden kann, dass es eine Betreuung für ihr Kind gibt. Somit könnten sie beide ihre Ausbildung machen.


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