Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnerschaftsmonate Berechnung Wochenarbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnerschaftsmonate Berechnung Wochenarbeitszeit

PerfectMatch87

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung der tatsächlichen Arbeitszeit während den Partnerschaftsmonaten. In unserem konkreten Fall beginnt der Zeitraum der Partnerschaftsmonate am 28.08. und endet am 27.12 Frau: 25 Stunden Mann: 30 Stunden Ich habe in einer Broschüre gelesen, dass man nicht jede Woche genau 25 arbeiten muss, allerdings im Monatsdurchschnitt. Bezieht sich das auch auf den Monat in dem die Partnerschaftsmonate beginnen? Also berechnet sich der Monatsdurchschnitt von Anfang August bis Ende August oder beginnen die tatsächlich ab dem 28.08 zu zählen? Sprich ich würde vor dem 28.08 genug arbeiten um am Monatsende auf 25 Stunden im Durchschnitt zu kommen, habe aber z.b. ab dem 28.08 - 31.08 frei. Oder heißt es dann, im Monatsdurchschnitt wurde zu wenig gearbeitet, weil die Berechnung erst ab dem 28.08. beginnt? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.


Dojii

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Die Berechnung der geleisteten Arbeitszeit erfolgt immer in Lebensmonaten, also tatsächlich immer vom 28. eines Monats bis zum 27. des nächsten Monats.


PerfectMatch87

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OK, danke für die Antwort. Sollte die Frau ein einem Monat unter 25 Stunden kommen, dann ist das komplett Elterngeld in der Partnerschaftsmonaten weg oder? Oder ist das nur bei Überstunden so?


Dojii

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Sollte ein Elternteil den Stundenkorridor in einem Monat nicht einhalten können, aus welchen Gründen auch immer, dann verlieren beide Elternteile alle vier Monate, bereits ausgezahlte Monate müssen dann auch zurückgezahlt werden.


PerfectMatch87

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Ok, vielen Dank für die Antworten. Eine Frage habe ich noch, hoffentlich meine Letzte :) Wie berechne ich den Wochendurchschnitt, wenn in dem Zeitraum - Feiertage liegen ? Nehmen wir Dezember 2018. Zum Beispiel arbeitete meine Frau 120 Stunden im Zeitraum vom 28.11-27.12. Sieht die Rechnung nun so aus: 120 Stunden / Anzahl der Tage ( 30 ) × 7 oder 120 Stunden / Anzahl der Tage abzüglich Feiertage (28) × 7. Ist so einiges zu beachten bei der Berechnung finde ich. Als ob das mein Arbeitgeber alles auf die Kette kriegt...Hmm.


PerfectMatch87

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Die ganze Rechnerei macht mich wahnsinnig... Ok, es wird in Lebensmonaten gezählt, so weit so gut. Also fängt auch am 28. die Woche für mich an. Wenn ich die Sollstunden jetzt zusammenzählen möchte und der 28. jetzt nicht ein Montag, sondern ein Sonntag ist, wie gehe ich da vor ? Normalerweise Mo-Fr = 25 Stunden , SA/SO frei.


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