Denisel29
Guten Tag ich habe von meinem Arbeitgeber ein partielles Beschäftigungsverbot für den Kinderdienst erhalten. Ich arbeite im Kindergarten. Sie wollten nun noch prüfen mit wie vielen Wochenstunden ich gegebenenfalls noch arbeiten kann. Ich habe aber nie wieder was gehört. Und befinde mich nun schon fast im Mutterschutz. Nun zu meiner Frage. Bin ich verpflichtet meinen Urlaub vorher nehmen zu müssen oder kann ich ihn auch an die elternzeit dran hängen ? Liebe Grüße
Hallo, ich nehme an "Kinderdienst" bedeutet die Betreuung von Kindern? Das geht schon, die Gemeinde / der Träger kann Sie dann mit Büroarbeit betrauen. Ich gebe Ihnen aber recht, ist ziemlich spät. Liebe Grüße Nicola Bader
Ani123
Sie können ihren Urlaub nach der EZ nehmen. Bedenken Sie, falls sie planen während des Beschäftigungsverbotes in Urlaub zu fahren, dass ihr Arbeitgeber das zu jederzeit aufheben kann, so dass sie von heute auf morgen zur Arbeit müssen.
Denisel29
Aber muss ich dann meinen Urlaub noch vorher nehmen? Also bin ich verpflichtet?
Ani123
Verpflichtet sind sie dazu nicht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober 2023 habe ich meinen Sohn geboren und bin in Elternzeit bis zum 22.12.24 Als ich meine Schwangerschaft beim Arbeitgeber angekündigt habe, habe ich einen Beschäftigungsverbot bekommen mit der Begründung, dass die Infektionsgefahr im Pflegeheim besonders erhöht ist. Nun bin ich wieder im 6. Monat schwanger ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Hallo Frau Bader, seit Ende November befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Meine Schwangerschaft besteht seit September, und ich habe im Dezember erstmalig mein Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhalten. Allerdings habe ich festgestellt, dass ich lediglich mein fixes Gehalt bekomme. Ich arbeite im Vertrieb und erhalte neben meine ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Hallo Frau Bader, ich hatte in den letzten 2 Jahren 5 Fehlgeburten. Nun wollen wir den weg der künstlichen Befruchtung gehen, da ich nicht mehr die Jüngste bin wollen wir auch keine Zeit mehr verschwenden. Jetzt ist es so, das ich vor 2 Monaten nach 4 Jahre Elternzeit des 1. Kindes eine neue Arbeitsstelle angefangen habe. Es ist jedoch ein sehr st ...
Hallo Frau Bader, Ich habe einen hauptjob mit 33 Stunden die Woche und einen Minijob Wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalt für beide Jobs Müssen beide den Lohn auch weiter bezahlen? Oder entfällt das vom Minijob? Kann auch nur eins für den Hauptjob ausgestellt werden? Kann ich dann normal weiter zum Minijob gehen ? Hauptjob ist ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag ...
Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig. Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit
- TZ-Beschäftigung in Elternzeit und BV
- Entgeldvorzahlung
- Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4
- Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung
- Aufstockungsvertrag und dann schwanger
- Kündigungsschutz während Elternzeit
- Elternzeit 2 Abschnitt beantragen
- Elterngeldberechnung
- Jugendamt