Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal Elternzeitantrag Arbeitgeber

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal Elternzeitantrag Arbeitgeber

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Hallo Frau Bader, ich hatte am 24.01.08 den nachfolgenden Beitrag eingestellt (s.u. auch Ihre Antwort dazu). Ihre Ausführungen bzgl. der 14 Monate beziehen sich m.E. auf das Elterngeld. Wie muss ich bei Elternzeitbeantragung gegenüber dem AG genau vorgehen, wenn mein Mann und ich diese Zeit spliiten und welche Angaben muss ich genau dem AG im Antrag mitteilen? - vgl. meine Fragen im Beitrag vom 24.01.08. Vielen Dank! VG Schnecke14 Beiträge vom 24.01.08: Hallo Frau Bader, wie gebe ich den Beginn der EZ am besten an, wenn mein Mann im 3. und 4. Monat plant, EZ für 2 Monate zu nehmen und ich setze meine EZ ab 5. Monat nach Geburt wieder fort? Die Musch-Zeit wird auf die EZ angerechnet, oder? Müsste in meinem Fall gegenüber dem AG eine Splittung der EZ beantragt werden, wenn mein Mann zwischendurch EZ für 2 Moatae nimmt? Muss ich da genau das Datum angeben kann ich das auch in Monatsangaben gegenüber dem AG mchen, ohne irgendwelche Nachteile oder sonstige Missverständnisse zu erleiden? Vielen Dank! LG Schnecke14 Hallo, Sie können die 14 Mo. relativ frei verteilen. Nur die Monate bei Bezug von MG werden immer der Mutter zugerechnet. Ansonsten ist es sinnvoll, genaue Daten in die Anträge zu schreiben. Liebe Grüsse, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie geschrieben. Die Frist zum Antrag ist jeweisl 7 Wo. und Sie sollten mit Datum genau schreiben, von wann bis wann Sie EZ nehmen wollen. Liebe Grüsse, NB


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