BabyanBoard20
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem einen Kitaplatz für Kind 1 habe. Jetzt hatte ich eine Reihe an Vorstellungsgesprächen und diese Woche eine Zusage für eine Stelle die 1 Jahr befristet ist. Ich muss dazu sagen das ich generell das Unternehmen wechseln wollte da nach der Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber ziemlich sicher ist das ich nicht in Teilzeit arbeiten kann und es dann eh auf eine Kündigung rausläuft. Deswegen auch schon die ausschau nach einem Job über die Elternzeit hinaus. Der Neue Job soll am 01.06.23 starten. Nun bin ich ungeplant schwanger 7ssw aktuell. Da ich viele Fehlgeburten hatten bin ich vorsichtig optimistisch.!!! Ich möchte den neuen Job aber antreten da ich auf das Geld logischerweise angewiesen bin. Jetzt ist es ja unlogisch beim alten AG zu kündigen sondern die Elternzeit zum 15. OKT zu beenden da dann der Mutterschutz beginnt und ich dann volles "Gehalt" bekommen. Meine Frage nun. Kann ich bei meinem AG wo ich ab Juni in Teilzeit arbeite auch Mutterschaftsgeldleistungen beantragen? Muss ich zu Beginn Mutterschutz kündigen da ich die Elternzeit beim alten AG nehme ? Der neue Arbeitgeber geht davon aus das ich bei meine alten AG kündigen was auch geplant war , doch jetzt sieht die Sachlage anders aus Muss ich bei beiden Elternzeit nehmen? Der Teilzeitjob ist definitiv nur auf ein Jahr befristet und läuft zum Juni 2024 aus. Muss ich rechtlich was beachten? So viele Fragen sorry aber schonmal herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo, also solle, so ganz verstehe ich das nicht. Der neue Job soll im Juni starten, Sie müssen also den alten Hauptvertrag kündigen. Dann haben sie auch keine Ansprüche mehr auf Leistungen im Mutterschutz. Der Job in der Elternzeit wird wahrscheinlich auf die Elternzeit befristet sein, sonst macht es ja keinen Sinn. Am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden Sie aber die Elternzeit, um Mutterschutzlohn zu erhalten, somit ist auch dieser Job zu Ende. wenn Sie nicht kündigen und der Arbeitsvertrag weiter besteht erhalten Sie MG. Aber auch das passt ja nicht mit der frischen Schwangerschaft und dem Arbeitsbeginn im Juni. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Ähm.... Du hast einen Vertrag Teilzeit in Elternzeit für ein Jahr und die Elternzeit endet im dez. Du kannst die Elternzeit beim AG zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. . dein Teilzeitvertrag muss dann aber beendet sein.
Ani123
Haben Sie beim neuen AG einen Vertrag für TZ in EZ? Hat ihr jetziger AG der TZ in EZ Tätigkeit beim neuen AG zugestimmt? Ohne Zustimmung des jetzigen AG kann er jederzeit dem widersprechen und sie auffordern bei ihm zu arbeiten oder gar, bei dem AG nicht tätig zu sein (das muss er dann begründen). Beim neuen AG können sie nur bis zum Ende der EZ arbeiten, was im Dezember ist. Danach haben sie zwei Möglichkeiten: Ihrem jetzigen AG haben sie fristgerecht gekündigt. Ihr neuer AG stellt ihnen einen Vertrag in TZ aus, denn der jetzige TZ in EZ Vertrag endet mit dem Ende EZ. Sie sind schwanger und können die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Damit endet ihre EZ und ihre neue Arbeit, weil diese auf die EZ befristet war. Die EZ für das 2. Kind nehmen sie beim alten AG. Beim neuen AG haben sie keine EZ und kein Anspruch auf Geld. Anders wäre es wenn sie die EZ nicht zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Dann würden sie beim neuen AG in Mutterschutz gehen. Allerdings auch nur bis Dezember, bis die EZ für das 1. Kind endet. Dann würden sie beim alten AG im Mutterschutz sein, die EZ enden u d damit auch der Vertrag beim neuen AG.
BabyanBoard20
Ich habe die Genehmigung von meinem AG in Elternzeit in einem anderen Unternehmen tätig zu sein. Allerdings hatte ich vor das Unternehmen auf Dauer zu wechseln da vorrauszusehen ist das ich nach meinerElternzeit Ende Dez. keine Teilzeit Arbeitszeit möglich sein wird. In dem Teilzeitarbeitsvertrag steht nichts von befristet während Elternzeit oder ähnliches, da ja eigentlich geplant war das ich kündige und den Teilzeitjob befristet bis nächstes Jahr Juni habe. Ich habe nun also doch nicht vor bei dem AG der Vollzeitstelle zu kündigen sondern zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit zu beenden wegen des Mutterschaftsgeldes. Wie gehe ich nun aber mit dem neuen Teilzeit Arbeitsvertrag um?? Muss ich zum Mutterschutz kündigen oder in dem Monat also zum Ende Okt. 23? Oder zum Ende Dezember? Bekomme ich von beiden Mutterschaftsgeld? Muss ich bei beiden Elternzeit einreichen? Bin gerade sehr überfordert. DANKESCHÖN
MamaausM2
Du brauchst deinem Haupt AG nicht kündigen. Du beendest dort deine Elternzeit auf einen Tag vor den neuen Mutterschutz. Dann gibt es das Mutterschaftsgeld nach Vollzeit. Nach Geburt reichst du da wieder Elternzeit ein. Beim Teilzeit AG musst du vor Mutterschutz kündigen. Denn zwei AG während Mutterschutz geht wegen der Überschreitung der Arbeitszeit nicht. Vollzeit und Teilzeit über 45 Std je Woche. Verstehst was ich meine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin in einer verzwickten Situation und habe mehrere Fragen: Bisher habe ich auf Midijob-Basis (9-12Std.) in Elternzeit bei meinem langjährigen AG gearbeitet. Bisher existiert nur mein Vollzeitvertrag. Seit September 21 hatte mein AG leider Betriebsbedingt keine Arbeit mehr für mich, hat mich also „stillgelegt“ für ca 6-8 ...
Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Jahre EZ beantragt und bekomme elterngeld Plus bis zum 21.LM des Kindes. Jetzt möchte ich evtl doch ein weiteres Kind. Ich habe gelesen, dass ab dem 15. LM mit Null gerechnet wird(zur Berechnung des EG) , ist das richtig? Zur Berechnung des neuen EG werden also entweder die elterngeld Monate mit einbezogen, wen ...
Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. ...
Meine EZ endet in April und was ist wenn ich vorher Schwanger werde, und nach der EZ wieder ins Beschäftigungsverbot gehe bekomme ich dann wieder mein vollen Gehalt bis zur Mutterschutz .???
Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben. Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan ...
Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b ...
Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...